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Thema: Alarmierung des nähesten RTWs?!?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    @ rd-lst:

    So wie du das beschrieben hast sollte es ja auch sein. Also dass die Leitstellen sich untereinander absprechen und sich gegenseitig mit Rettungsmitteln "aushelfen". Aus diesem Grund gibt es ja auch eine Standleitung zwischen den beiden besagten Leitstellen... Nur leider wird diese nicht so oft genutzt. Deshalb frage ich mich oft, ob bei manchen Disponenten das Wohl der Patienten wirklich an oberster Stelle steht.

  2. #2
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    Tja, da hast du leider recht.

  3. #3
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    @ Alex22

    Der "RTW B" ist 24h besetzt und fährt im Schnitt 6-8 Einsätze in 24 Stunden. Es handelt sich also um einen eher ruhigen RTW Standort und man kann durchaus sagen, dass der RTW meistens verfügbar ist.

    Wie gesagt, erscheint der RTW B im Computer der Leitstelle A als Alarmierungsvorschlag, allerdings mit "fraglichem Status" (da die Leitstelle A ja den Status des RTW B nicht weiß) und dem Verweis, dass zur Alarmierung die Leitstelle B kontaktiert werden muss.
    Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass die Disponenten es als aufwendig empfinden erst die andere Leitstelle anrufen zu müssen und es deshalb nicht tun. Oder sie sind einfach schlechte Disponenten und alarmieren ohne böswillige Absicht so bescheiden. Einen anderen Grund kann es eigentlich nicht geben, da die Leitstelle von einer anderen Organisation betrieben wird als alle in Frage kommenden RTWs (also schließe ich mal die Vetternwirtschaft aus, da die Leitstelle davon keinen Nutzen hätte).

    Auffällig ist, dass die Zusammenarbeit manchmal funktioniert. Die Leitstelle A alarmiert z.B. den RTW B gerne mal um die Mittagszeit, wenn alle anderen Mittagspause machen oder zu unbeliebten Einsätzen wie Alkoholvergiftungen. Gehts aber um einen VU auf der Autobahn (obwohl die Autobahn zum Leitstellenbereich B gehört) wickelt die LST A das ganz alleine ab, ohne die LST B überhaupt zu informieren, geschweige denn den RTW B anzufordern. Blöderweise läuft nämlich die 112, wenn sie von einem Handy auf der Autobahn gewählt wird, bei der Leitstelle A auf, obwohl es sich um "Territorium" der LST B handelt (liegt an den Funkmasten fürs Handynetz hab ich mir sagen lassen).

    Kennt jemand eine ähnliche Problematik? Kann man da was dagegen tun?

  4. #4
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    Bevor du eine große Welle lostritst ...
    Ich hoffe du hast deine Informationen aus öffentlichen gesicherten Quellen.
    Im übrigen werden eh alle NEFs und RTWs mit nem Funksystem ausgerüstet das permanent Standort und Status an die Leitstelle übermittelt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Gibt es Bayern Bereichs- o. Bedarfspläne für den RD?

    Wenn ja, sollten sich dort eigentlich auch die Regelungen für die bereichsüberschreitende Zusammenarbeit finden lassen, und zwar in beiden Plänen für die Leitstellenbereiche "A" und "B".
    MfG

    brause

  6. #6
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    Zitat Zitat von stefan-ffw Beitrag anzeigen
    @ rd-lst:

    So wie du das beschrieben hast sollte es ja auch sein. Also dass die Leitstellen sich untereinander absprechen und sich gegenseitig mit Rettungsmitteln "aushelfen". Aus diesem Grund gibt es ja auch eine Standleitung zwischen den beiden besagten Leitstellen... Nur leider wird diese nicht so oft genutzt. Deshalb frage ich mich oft, ob bei manchen Disponenten das Wohl der Patienten wirklich an oberster Stelle steht.
    In der Regel geht es nicht nach Patientenwohl sondern rein nach wirtschaftlichen Interessen. Wenn ein Fahrzeug des Nachbarkreis alarmiert wird, bekommt auch dieser Nachbarkreis das Geld. Oder ist es bei euch tatsächlich so, dass der RTW die Rechnung schreibt und das Geld bekommt und nicht der Kreis??
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    In der Regel geht es nicht nach Patientenwohl sondern rein nach wirtschaftlichen Interessen. Wenn ein Fahrzeug des Nachbarkreis alarmiert wird, bekommt auch dieser Nachbarkreis das Geld. Oder ist es bei euch tatsächlich so, dass der RTW die Rechnung schreibt und das Geld bekommt und nicht der Kreis??
    Ich glaube kaum, dass in Bayern wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen, da dort landesweit zentral abgerechnet wird (ZASt). Und auch die Einnahmen werden nach einem speziellem Schlüssel auf die Betreiber verteilt.
    MfG

    brause

  8. #8
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    Für die Initiierung eines Einsatzes aufgrund eines eigegangenen Notrufs hat der der Disponent in der Regel nur eine sehr begrenzte Zeitspanne zur Verfügung, bei uns sind es meines Wissens nach 30 Sekunden. Danach muss das Fahrzeug alarmiert sein.
    Selbstverständlich kann man diese Zeit auch überschreiten, diese Einsätze werden dann gespeichert und man muss sich als Disponent rechtfertigen.
    Ein Anruf bei der Nachbarleitstelle ist zeitaufwendig und auch nicht immer zielführend.
    Aus diesem Grund kann ich mir vorstellen, dass es speziell hier zu Problemen kommt.

    Prinzipiell ist es aber so, dass das Rettungsmittel mit der kürzesten Anfahrtszeit alarmiert werden soll. Dies ist zwar so nicht schriftlich festgehalten, ergibt sich aber aus den verschiedenen Texten, die den Rettungsdienst, die Hilfsfristen etc. betreffen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Ich glaube kaum, dass in Bayern wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen, da dort landesweit zentral abgerechnet wird (ZASt). Und auch die Einnahmen werden nach einem speziellem Schlüssel auf die Betreiber verteilt.
    ... das heisst im Beispiel, wenn die Kreise A und B strukturell völlig gleich sind, Kreis A im Jahr 10 Einsätze fährt und Kreis B 10.000.000 und jeder Einsatz pauschal mit 100,00 Euro berechnet wird, hat das Land 1.000.001.000 Euro von denen Kreis A und B jeweils 500.000.500 Euro erhalten? Trotz, das Kreis A nur 12.000 Euro Fahrzeugkosten für Benzin, Instandhaltung und Reparatur hat Kreis B aber 120.000.000 Euro?
    Oder rechnen die RTWs doch selber ab?
    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Und auch die Einnahmen werden nach einem speziellem Schlüssel auf die Betreiber verteilt.
    Betreiber sind ja die Rettungsdienste wie ASB, DRK, JUH, MHD, ....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  10. #10
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    Hallo,

    in der Bekanntmachung für Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und
    Katastrophenschutz in Bayern (Alarmierungsbekanntmachung – ABek)
    des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
    vom 12. Dezember 2005 Az.: I D 2-2225.01-6

    steht in 2.1.3:

    ...Daher sind grundsätzlich immer die am schnellsten
    verfügbaren geeigneten Einsatzmittel, unabhängig
    von bestehenden Verwaltungsgrenzen,...

    die Bekanntmachung ist hier runterzuladen: https://www.bayern-ils.de/ILSWebseit...Auszug_ID2.pdf

    Gruß Holger

  11. #11
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Bevor du eine große Welle lostritst ...
    Ich hoffe du hast deine Informationen aus öffentlichen gesicherten Quellen.
    Im übrigen werden eh alle NEFs und RTWs mit nem Funksystem ausgerüstet das permanent Standort und Status an die Leitstelle übermittelt.
    Sichere Quellen gibt es da nicht... Man hört eben am Funk was da alles abläuft, die einzigen "Beweise" wären die Daten und Funkaufzeichnungen der Leitstelle und an die kommt man nicht so ohne weiteres - im Gegenteil, erst kürzlich passierte folgendes:

    ein Fahrzeug einer Freiwilligen Feuerwehr ist auf dem Weg zur First Responder Ausbildung des Landkreises und hat deshalb den Feuerwehrarzt dabei, der die FR Ausbildung leitet. Zufällig hört das Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr am Funk von einem schweren VU, Person eingeklemmt und bietet über Funk seine Hilfe an, da es sich in unmittelbarer Nähe zum Unfallort befindet. Ausdrücklich wird über Funk gesagt, dass das Fahrzeug einen Arzt mit Fachkunde Rettungsdienst und eine umfangreiche medizinische Notfallausrüstung dabei hat. Trotzdem wird der Einsatz dieses Fahrzeugs von der Leitstelle, die ja weisungsbefugt ist, abgeleht. Bei einer danach offiziell in die Wege geleiteten Untersuchung durch die Behörden VERSCHWINDEN komischerschweise die Funkaufzeichnungen von dem besagten Tag aus der Leitstelle, sodass die Untersuchung eingestellt werden muss (normalerweise wird der Funkverkehr aufgezeichnet und mehrere Jahre aufgehoben).

    Aber wir brauchen ja nicht lang drumrum reden, die Leitstelle um die es geht ist die Integrierte Leitstelle München. Das ist ja jetzt nicht in erster Linie meine persönliche Meinung, sondern das ist bekannt, dass es mit der Leitstelle das ein oder andere Problem gibt. Das Thema wurde auch schon mehrfach in den Medien besprochen, erst kürzlich habe ich wieder einen Zeitungsartikel darüber gelesen.

    (Wen es interessiert: Der Zeitungsartikel erschien im Münchner Merkur im Frühjahr 2010, aber er ist leider im Internet nicht zu finden... es geht um den First Responder des BRK Aubing, der an die Öffentlichkeit gegangen ist, weil die Leitstelle den FR Aubing systematisch - trotz Alarmierungsvorschlag des Rechners - nicht alarmiert. Anstelle des FR Aubing schickt die Leitstelle dann öfter mal ein HLF der BF als First Responder mit weit längerer Anfahrtszeit hin. Betrieben wird die Leitstelle übrigens von der Berufsfeuerwehr. --- Das stand so in der Zeitung, ich gebe jetzt einfach mal ohne Bewertung wider was ich gelesen hab.)

  12. #12
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    Zitat Zitat von stefan-ffw Beitrag anzeigen
    Bei einer danach offiziell in die Wege geleiteten Untersuchung durch die Behörden VERSCHWINDEN komischerschweise die Funkaufzeichnungen von dem besagten Tag aus der Leitstelle, sodass die Untersuchung eingestellt werden muss (normalerweise wird der Funkverkehr aufgezeichnet und mehrere Jahre aufgehoben).
    Also dieser Fall würde mich jetzt schonmal interessieren. Gibt es dazu irgendwelche Quellen?

    Ich gehe mal davon aus, dass es eine Verpflichtung gibt, diese Aufzeichnungen aufzuheben. Wenn dem nicht nachgekommen wird, bzw. es möglich ist, dass Aufzeichnungen 'verschwinden' dann müsste das doch disziplinarische Maßnahmen gegenüber der Leitstellen-Leitung zur Folge haben...

    Gruß,
    ahk

  13. #13
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    Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
    Also dieser Fall würde mich jetzt schonmal interessieren. Gibt es dazu irgendwelche Quellen?nicht

    Ich gehe mal davon aus, dass es eine Verpflichtung gibt, diese Aufzeichnungen aufzuheben. Wenn dem nicht nachgekommen wird, bzw. es möglich ist, dass Aufzeichnungen 'verschwinden' dann müsste das doch disziplinarische Maßnahmen gegenüber der Leitstellen-Leitung zur Folge haben...
    Welche Quellen soll es denn dazu geben, wenn die Funkaufzeichnungen - also die einzige Quelle - nicht mehr da ist? Das ist nie an die Öffentlichkeit gegangen. Der Feuerwehrarzt hat sich beim Rettungszweckverband schriftlich beschwert und dieser hat dann versucht das mehr oder weniger aufzuklären... Aber da im Rettungszweckverband größtenteils irgendwelche Kommunalpolitiker und hohe Berufsfeuerwehrler drinsitzen wurde dem nicht weiter nachgegangen. Und der Feuerwehrarzt war dann auch nicht so erzürnt darüber, dass es für eine Beschwerde beim Innenministerium gereicht hat - was ja auch irgendwie verständlich ist... Letztendlich würde die Leitstelle dann auch nur sagen, dass es ihnen Leid tut, dass ein solcher Alarmierungsfehler unterlaufen ist und damit wäre die Sache gegessen.

    Ich kann euch aber versichern, dass das kein Gerücht ist, das ich über 10 Ecken aufgeschnappt habe, sondern das weiß ich aus erster Hand vom Kommandanten meiner FF, der in dem oben beschriebenen Fall mit dem Feuerwehrarzt zusammen im Auto saß.


    @ Alex22
    Du hast schon Recht, dass die ILS nur dem Rettungsdienst und nicht der Feuerwehr weisungsbefugt ist, aber in diesem Fall hätte ja das Auto der FF als NEF fungiert. Is ja auch Wurscht, weil letztendlich hat sich ja der Feuerwehrarzt entgegen des Verbots der Leitstelle dazu entschieden zum Unfallort zu fahren und hat dann eben nachträglich die Beschwerde eingereicht, weil die ILS ihm eben die Anfahrt eigentlich nicht erlaubt hat, obwohl er eindeutig das näheste Rettungsmittel war.


    Aber um nochmal zurück zum Thema zu kommen: Weiter oben hat jemand einen Gesetzestext gepostet, in dem steht, dass "grundsätzlich das schnellste Rettungsmittel, auch verwaltungsgrenzenübergreifend" alarmiert werden soll. Ist das ein Gesetz oder eine Verordnung oder Empfehlung?!? Ist das bindend für die Leistelle? Also kann die Leitstelle/Disponent aufgrund dieses Textes belangt werden??

    Was würdet ihr machen, wenn sich solche Fälle häufen??
    Sollte man sich jedes mal schriftlich bei der betroffenen Leitstelle beschweren? Oder sollte man auf ein klärendes Gespräch mit der Leitstelle hoffen? Oder evtl. die Fälle dokumentieren und direkt eine Beschwerde beim Innenministerium einreichen? Oder wenn das alles nichts bringt Anzeige erstatten wegen (hab keine Ahnung auf dem Gebiet xD) z.B. Unterlassen oder wegen fahrlässiger Körperverletzung?? (auch wenn die Beschwerde beim Innenministerium oder die Anzeige ein bisschen überzogen scheinen...)

    P.S.: Habe einen interssanten Artikel zu diesem Thema gefunden: https://www.bayern-ils.de/ILSWebseit...hp?topic=131.0 Im Allgemeinen ist die Homepage www.bayern-ils.de sehr informativ.
    Geändert von stefan-ffw (17.05.2010 um 21:48 Uhr)

  14. #14
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    Wie schon geschrieben bedeutet im Rechtswesen "grundsätzlich" was anderes als was der Bürger als grundsätzlich versteht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #15
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    Zitat Zitat von stefan-ffw Beitrag anzeigen
    Trotzdem wird der Einsatz dieses Fahrzeugs von der Leitstelle, die ja weisungsbefugt ist, abgeleht.

    Naja München ist ja immer ein Sonderfall.
    Aber im restlichen Bayern sind die ILS gegenüber der Feuerwehr nicht weisunsgbefugt.
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    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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