Hallo,
in der Bekanntmachung für Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und
Katastrophenschutz in Bayern (Alarmierungsbekanntmachung – ABek)
des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 12. Dezember 2005 Az.: I D 2-2225.01-6
steht in 2.1.3:
...Daher sind grundsätzlich immer die am schnellsten
verfügbaren geeigneten Einsatzmittel, unabhängig
von bestehenden Verwaltungsgrenzen,...
die Bekanntmachung ist hier runterzuladen: https://www.bayern-ils.de/ILSWebseit...Auszug_ID2.pdf
Gruß Holger




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