Zitat Zitat von duesi Beitrag anzeigen
in der Bekanntmachung für Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und
Katastrophenschutz in Bayern (Alarmierungsbekanntmachung – ABek)
des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 12. Dezember 2005 Az.: I D 2-2225.01-6

steht in 2.1.3:

...Daher sind grundsätzlich immer die am schnellsten
verfügbaren geeigneten Einsatzmittel, unabhängig
von bestehenden Verwaltungsgrenzen,...

die Bekanntmachung ist hier runterzuladen: https://www.bayern-ils.de/ILSWebseit...Auszug_ID2.pdf
Das Wort "grundsätzlich" bedeutet in Gesetzen/Verordnungen ...
"Es gibt immer Ausnahmen"