Bin jetzt kein Rechtsverdreher, darum nur Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Erste_H...iche_Situation

Ist der Hilfeleistende Arzt, so muss er nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München [1] zumindest die Regeln des Basic Life Support (BLS) beachten. Andernfalls kommt eine Haftung in Frage
Ich denke mal der Vergleich zum Feuerwehrmann hinkt. Ein Arzt kann idR Hilfe Leisten ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Bei der Brandbekämpfung ohne entsprechende PSA aber kann für den Feuerwehrangehörigen schon eine Gefahr entstehen.