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Thema: Feuerwehrmann privat im Einsatz

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  1. #1
    Registriert seit
    19.02.2006
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    1.092
    Bin jetzt kein Rechtsverdreher, darum nur Wikipedia:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Erste_H...iche_Situation

    Ist der Hilfeleistende Arzt, so muss er nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München [1] zumindest die Regeln des Basic Life Support (BLS) beachten. Andernfalls kommt eine Haftung in Frage
    Ich denke mal der Vergleich zum Feuerwehrmann hinkt. Ein Arzt kann idR Hilfe Leisten ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Bei der Brandbekämpfung ohne entsprechende PSA aber kann für den Feuerwehrangehörigen schon eine Gefahr entstehen.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  2. #2
    Registriert seit
    02.05.2009
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    108
    Ich bin bisher zweimal privat in die Situation gekommen, bei einem Notfall helfen zu müssen. Einmal ein Zimmerbrand, an dem ich zufälligerweise vorbei kam und ein VU mit 4 verletzten Personen.

    Ich glaube, dass mir in den Situationen meine Tätigkeit in der Feuerwehr schon half. Gerade als Feuerwehrmann weiß man, worauf es beim Absetzen des Notrufes ankommt und kann dem Disponenten einen groben Überblick über die Lage geben, ohne dass dieser sich das erst mühsam erfragen muss.


    Ansonsten sollte aber jeder wissen, was bei einem Notfall zu tun ist, egal ob Feuerwehrmann oder nicht. Einen Notruf absetzen kann im Handyzeitalter jeder. Jeder lernt auch in der Fahrschule und in Erste-Hilfe-Kursen, was zu tun ist, wenn man an einem Verkehrsunfall vorbei kommt.

    Heldentaten kann, darf und soll man nicht erwarten, im Gegenteil, den Eigenschutz zu beachten muss oberstes Gebot sein. Als Feuerwehrmann in zivil sollte man sich auch davor hüten, an Einsatzorten den großen Zampano zu spielen. Die Einsatzkräfte, die vor Ort sind, wissen schon, was zu tun ist und können niemanden gebrauchen, der ihnen im Weg rum rennt.

  3. #3
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von Strafgesetzbuch
    § 323c
    Unterlassene Hilfeleistung

    Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    Hervorhebung durch mich

    Damit wir mal wissen, von was wir reden...

    Keiner muss sich - unabhängig von der Ausbildung und dem Kenntnisstand - selbst in Gefahr bringen!
    Auch ein Arzt muss keine Erste Hilfe leisten, wenn er dadurch zum Beispiel andere Pflichten verletzen würde (zum Beispiel seine kleinen Kinder unbeaufsichtigt im Auto zurücklassen würde etc.).
    Gleiches gilt für jeden anderen.
    Allerdings kann es sein, dass ein Notruf alleine nicht ausreichend ist. So sollte man schon nach bestem Wissen und Gewissen erste Hilfe leisten. Und oftmals können Profis mehr machen als nur die Leitstelle anrufen.

    Das Thema Garantenstellung würde mich mal für beamtete Feuerwehrleute interessieren...

    [ich sag's aber gleich: Eine Garantenstellung bedeutet nicht automatisch, dass man Hilfe leisten muss wir ein Profi!]

    Gruß, Mr. Blaulicht

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