Und selbst wenn, was sollte sich daraus ergeben?
Man muss im Rahmen seiner Möglichkeiten bestmöglich helfen. Ob als Garant oder nicht macht dann nur für die Strafe beim Unterlassen einen Unterschied. Der "Normalo" wird wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft, der Garant dann halt wegen Körperverletzung/Totschlag durch Unterlassen, obwohl beide das Gleiche (nicht) tun.
Niemand fordert, dass der Garant, von dem wir hier sprechen, irgendwelche Sonderausrüstung oder ähnliches mit sich führen oder alleine ins brennende Haus rennen muss. Dass man im Rahmen der Möglichen und Zumutbaren hilft, sollte eigentlich außer Frage stehen - insofern stellt sich die Frage nach der Garantenstellung gar nicht. Der Arzt in der Freizeit ist dann eben kein Garant, an ihn werden aber andere Anforderungen bezüglich der möglichen und zumutbaren Hilfeleistung gestellt als an den Normalbürger.
Naja, Grundzüge der Ersten Hilfe sollte man zumindest von einem praktizierenden Arzt schon erwarten können. Beim Normalbürger reicht ja meistens schon, wenn er irgendwas (im Sinne von Hilfe holen) tut.
Das Problem fängt an wenn du als übereifriger Arzt einen Koffer voller Medikamente, ein Intubationsbesteck, etc. dabei hast (was ja einige nicht-Ärzte auch schon mit sich im Auto rumfahren), dann wird nämlich von dir, sobald du die Behandlung eines Patienten übernommen hast, auch erwartet dass du das fachgerecht und passend anwendest, was je nach Fachrichtung und Erfahrungsstand einen vor kleinere oder größere Probleme stellen kann.
Die Erwartung ergibt sich doch nicht aus dem Mitführen, sondern aus den anwenden können. Wenn ich nicht fach- und sachgerecht anwenden kann (und das sollte man als Arzt einschätzen können), wende ich eben nicht an, auch wenn ich Material dabei habe. Auch da sehe ich wieder das Problem für unseren beispielhaften Arzt nicht. Das was er macht, sollte er beherrschen und richtig machen. Das was er nicht beherrscht, macht er eben nicht, da wird keinem ein Strick drauf gedreht.
Aus dem reinen Mitführen kann doch keine irgendwie geartete Pflicht erwachsen, sonst dürfte kein Werkstattmitarbeiter mehr einen RTW Probe fahren.
Wir haben als Feuerwehr auch einen Notfallkoffer mit u. a. Infusionen, Intubationsbesteck, Sauerstoff für unsere RA dabei. Wenn halt gerade kein RA da ist, nehme ich als FA mit einfachem EH-Kurs den Koffer trotzdem mit, benutze aber eben nur die Mittel, die ich beherrsche. Wenn jetzt zufällig ein Arzt vorbei kommt, der seit Jahrzehnten nur in der Pharmaforschung arbeitet und keinen lebenden Patienten mehr gesehen hat, wird keiner von ihm erwarten, dass er das Material einsetzt.
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