"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Kann nur für Ärzte sprechen:
Eine Garantenstellung habe ich nur wenn ich die Behandlung eines Patienten übernehme, wenn ich gar nichts tue habe ich wie jeder unterlassene Hilfeleistung begangen. Völlig egal ob ich mich zu erkennen gebe oder nicht.
Fange ich an einen Patienten zu behandeln hab ich ab diesem Zeitpunkt eine Garantenstellung d.h. der Patient hat das Recht mich zu verklagen wenn ich ihn nicht richtig und ausreichend behandle (und es zählt dann rechtlich auch nicht mehr wenn jemand anders meine Hilfe "mehr" braucht).
Oh doch. Die hat auch sehr wohl mit den Klamotten zu tun...
Wenn du in Dienstkleidung auf der Strasse rumläufst (scheissegal ob im Dienst oder nicht) und dich jemand anspricht und Hilfe benötigt wird er von jemanden in ner Uniform was anderes erwarten als von jemandem, der Zivilkleidung trägt... Also Garantenstellung.
Deswegen wird einem ja auch nahegelegt, sich auf der Dienststelle umzuziehen und auf so tolle Aufkleber und Schildchen in der Windschutzscheibe zu verzichten. Weil wenn da steht dass du bei Feuerwehr/DRK usw bist, setzt der "Normalbürger" voraus, dass du in der Lage bist anderst zu helfen als andere....
Was doch auch so völlig richtig ist. Ich als Feuerwehrmann gehe mit offenen Augen durch die Welt und wenn ich irgendwo vorbeikomme, wo Hilfe benötigt wird, dann lange ich hin und helfe im Rahmen meiner Möglichkeiten. Wenn meine Fähigkeiten nicht ausreichen sollten, weiß ich auch, was zu tun ist, nämlich fachkundige Hilfe anzufordern. Wo liegt denn das Problem?
Dein Post liest sich geradewegs so, als müsste man sich tarnen, um nicht als Mitglied einer HiOrg entdeckt zu werden und zuletzt noch helfen zu müssen.
Umziehen auf der Dienststellung hat was mit Infektionsverschleppung zu tun.
Rechtsgrundlagen Garantenstellung
Von Klamotten steht da nichts.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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Beamten habe auch nur während ihrer Arbeitszeit und nicht in der Freizeit eine Garantenpflicht, außer sie übernehmen sie freiwillig.
Aißerdem sagt die Garantenpflicht nix über die Qualität der Hilfeleistung aus, sondern verschärft nur die Rechtssprechung im Fall der Unterlassenen Hilfeleistung.
Ansonsten gibt es zum Thema Garantenstellung bereits den ein- oder anderen Thread. Bitte entsprechend dort weiterdiskutieren (obwohl es eigentlich nix zu diskutieren gibt).
Gruß, Mr. Blaulicht
Und selbst wenn, was sollte sich daraus ergeben?
Man muss im Rahmen seiner Möglichkeiten bestmöglich helfen. Ob als Garant oder nicht macht dann nur für die Strafe beim Unterlassen einen Unterschied. Der "Normalo" wird wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft, der Garant dann halt wegen Körperverletzung/Totschlag durch Unterlassen, obwohl beide das Gleiche (nicht) tun.
Niemand fordert, dass der Garant, von dem wir hier sprechen, irgendwelche Sonderausrüstung oder ähnliches mit sich führen oder alleine ins brennende Haus rennen muss. Dass man im Rahmen der Möglichen und Zumutbaren hilft, sollte eigentlich außer Frage stehen - insofern stellt sich die Frage nach der Garantenstellung gar nicht. Der Arzt in der Freizeit ist dann eben kein Garant, an ihn werden aber andere Anforderungen bezüglich der möglichen und zumutbaren Hilfeleistung gestellt als an den Normalbürger.
Naja, Grundzüge der Ersten Hilfe sollte man zumindest von einem praktizierenden Arzt schon erwarten können. Beim Normalbürger reicht ja meistens schon, wenn er irgendwas (im Sinne von Hilfe holen) tut.
Das Problem fängt an wenn du als übereifriger Arzt einen Koffer voller Medikamente, ein Intubationsbesteck, etc. dabei hast (was ja einige nicht-Ärzte auch schon mit sich im Auto rumfahren), dann wird nämlich von dir, sobald du die Behandlung eines Patienten übernommen hast, auch erwartet dass du das fachgerecht und passend anwendest, was je nach Fachrichtung und Erfahrungsstand einen vor kleinere oder größere Probleme stellen kann.
Die Erwartung ergibt sich doch nicht aus dem Mitführen, sondern aus den anwenden können. Wenn ich nicht fach- und sachgerecht anwenden kann (und das sollte man als Arzt einschätzen können), wende ich eben nicht an, auch wenn ich Material dabei habe. Auch da sehe ich wieder das Problem für unseren beispielhaften Arzt nicht. Das was er macht, sollte er beherrschen und richtig machen. Das was er nicht beherrscht, macht er eben nicht, da wird keinem ein Strick drauf gedreht.
Aus dem reinen Mitführen kann doch keine irgendwie geartete Pflicht erwachsen, sonst dürfte kein Werkstattmitarbeiter mehr einen RTW Probe fahren.
Wir haben als Feuerwehr auch einen Notfallkoffer mit u. a. Infusionen, Intubationsbesteck, Sauerstoff für unsere RA dabei. Wenn halt gerade kein RA da ist, nehme ich als FA mit einfachem EH-Kurs den Koffer trotzdem mit, benutze aber eben nur die Mittel, die ich beherrsche. Wenn jetzt zufällig ein Arzt vorbei kommt, der seit Jahrzehnten nur in der Pharmaforschung arbeitet und keinen lebenden Patienten mehr gesehen hat, wird keiner von ihm erwarten, dass er das Material einsetzt.
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