Und selbst wenn, was sollte sich daraus ergeben?
Man muss im Rahmen seiner Möglichkeiten bestmöglich helfen. Ob als Garant oder nicht macht dann nur für die Strafe beim Unterlassen einen Unterschied. Der "Normalo" wird wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft, der Garant dann halt wegen Körperverletzung/Totschlag durch Unterlassen, obwohl beide das Gleiche (nicht) tun.
Niemand fordert, dass der Garant, von dem wir hier sprechen, irgendwelche Sonderausrüstung oder ähnliches mit sich führen oder alleine ins brennende Haus rennen muss. Dass man im Rahmen der Möglichen und Zumutbaren hilft, sollte eigentlich außer Frage stehen - insofern stellt sich die Frage nach der Garantenstellung gar nicht. Der Arzt in der Freizeit ist dann eben kein Garant, an ihn werden aber andere Anforderungen bezüglich der möglichen und zumutbaren Hilfeleistung gestellt als an den Normalbürger.