Beamten habe auch nur während ihrer Arbeitszeit und nicht in der Freizeit eine Garantenpflicht, außer sie übernehmen sie freiwillig.
Aißerdem sagt die Garantenpflicht nix über die Qualität der Hilfeleistung aus, sondern verschärft nur die Rechtssprechung im Fall der Unterlassenen Hilfeleistung.
Ansonsten gibt es zum Thema Garantenstellung bereits den ein- oder anderen Thread. Bitte entsprechend dort weiterdiskutieren (obwohl es eigentlich nix zu diskutieren gibt).
Gruß, Mr. Blaulicht