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Thema: Feuerwehrmann privat im Einsatz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Naja dir hilfts ja nichts wenn du im Haus stehst und dann erst den Notruf absezt... also erst Notruf, dann kannst mal sehen was du ohne PSA machen kannst, und sonst bleibt dir nichts anderes übrig als warten...

    Privat immer im Dienst sind nur Polizisten (so als Randbemerkung)

  2. #2
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    nicht nur die Polizisten, ein Arzt wird auch immer im Dienst sein,
    eigentlich jeder in seinem Fachgebiet.

  3. #3
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    Ich denke, ihr meint die s.g. "Garantenstellung".
    Ich suche gleich mal Gesetzestexte dazu....
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  4. #4
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    Nein ein Arzt ist nicht immer im Dienst... (natürlich werden die meisten auch Privat helfen)
    Garantenstellung hat man doch imho nur wenn zB ein Sanitäter in Dienstkleidung auf der Straße rumläuft und angesprochen wird.. in Privatkleidung hat man keine "Garantenstellung" wie sollen die anderen Leute auch wissen dass du Arzt/Sanitäter/Feuerwehrmann bist?

  5. #5
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    Aber man muss nach seinen Möglichkeiten helfen.. Wenn jemand z.b. nicht mehr Atmet und der Arzt kommt längs und bring die Pers. nur in stabile Seitenlage, kriegt der bestimmt eher ein Problem als derjenige, der das macht, aber nur einen EH-Kurs hat, der 10 Jahre her ist..

    Ich denke auch das man als Feuerwehrangehöriger einen qualifizierten Notruf absetzen sollte. Vielleicht auch umher stehende Leute befragen, ob noch jemand in der Wohnung ist, Personen zum einweisen der Einsatzkräfte einteilen usw.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  6. #6
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    Wieso sollte der Arzt Probleme bekommen?

    Bekommt man doch als Feuerwehrmann auch nicht wenn man das Haus nicht gleich löscht oder?

  7. #7
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    Bin jetzt kein Rechtsverdreher, darum nur Wikipedia:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Erste_H...iche_Situation

    Ist der Hilfeleistende Arzt, so muss er nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München [1] zumindest die Regeln des Basic Life Support (BLS) beachten. Andernfalls kommt eine Haftung in Frage
    Ich denke mal der Vergleich zum Feuerwehrmann hinkt. Ein Arzt kann idR Hilfe Leisten ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Bei der Brandbekämpfung ohne entsprechende PSA aber kann für den Feuerwehrangehörigen schon eine Gefahr entstehen.
    hallo :E

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  8. #8
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    Zitat Zitat von FloMa Beitrag anzeigen
    Nein ein Arzt ist nicht immer im Dienst... (natürlich werden die meisten auch Privat helfen)
    Garantenstellung hat man doch imho nur wenn zB ein Sanitäter in Dienstkleidung auf der Straße rumläuft und angesprochen wird..
    Unsinn..

    die Garantenstellung hat nichts mit den Klamotten sondern u.a. der Frage ob du im Dienst bist zu tun
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  9. #9
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    Kann nur für Ärzte sprechen:

    Eine Garantenstellung habe ich nur wenn ich die Behandlung eines Patienten übernehme, wenn ich gar nichts tue habe ich wie jeder unterlassene Hilfeleistung begangen. Völlig egal ob ich mich zu erkennen gebe oder nicht.

    Fange ich an einen Patienten zu behandeln hab ich ab diesem Zeitpunkt eine Garantenstellung d.h. der Patient hat das Recht mich zu verklagen wenn ich ihn nicht richtig und ausreichend behandle (und es zählt dann rechtlich auch nicht mehr wenn jemand anders meine Hilfe "mehr" braucht).

  10. #10
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Unsinn..

    die Garantenstellung hat nichts mit den Klamotten sondern u.a. der Frage ob du im Dienst bist zu tun
    Oh doch. Die hat auch sehr wohl mit den Klamotten zu tun...

    Wenn du in Dienstkleidung auf der Strasse rumläufst (scheissegal ob im Dienst oder nicht) und dich jemand anspricht und Hilfe benötigt wird er von jemanden in ner Uniform was anderes erwarten als von jemandem, der Zivilkleidung trägt... Also Garantenstellung.

    Deswegen wird einem ja auch nahegelegt, sich auf der Dienststelle umzuziehen und auf so tolle Aufkleber und Schildchen in der Windschutzscheibe zu verzichten. Weil wenn da steht dass du bei Feuerwehr/DRK usw bist, setzt der "Normalbürger" voraus, dass du in der Lage bist anderst zu helfen als andere....

  11. #11
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    Zitat Zitat von RK_BAD Beitrag anzeigen

    Deswegen wird einem ja auch nahegelegt, sich auf der Dienststelle umzuziehen und auf so tolle Aufkleber und Schildchen in der Windschutzscheibe zu verzichten. Weil wenn da steht dass du bei Feuerwehr/DRK usw bist, setzt der "Normalbürger" voraus, dass du in der Lage bist anderst zu helfen als andere....

    Was doch auch so völlig richtig ist. Ich als Feuerwehrmann gehe mit offenen Augen durch die Welt und wenn ich irgendwo vorbeikomme, wo Hilfe benötigt wird, dann lange ich hin und helfe im Rahmen meiner Möglichkeiten. Wenn meine Fähigkeiten nicht ausreichen sollten, weiß ich auch, was zu tun ist, nämlich fachkundige Hilfe anzufordern. Wo liegt denn das Problem?

    Dein Post liest sich geradewegs so, als müsste man sich tarnen, um nicht als Mitglied einer HiOrg entdeckt zu werden und zuletzt noch helfen zu müssen.

  12. #12
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    Zitat Zitat von RK_BAD Beitrag anzeigen

    Wenn du in Dienstkleidung auf der Strasse rumläufst (scheissegal ob im Dienst oder nicht) und dich jemand anspricht und Hilfe benötigt wird er von jemanden in ner Uniform was anderes erwarten als von jemandem, der Zivilkleidung trägt... Also Garantenstellung.

    Deswegen wird einem ja auch nahegelegt, sich auf der Dienststelle umzuziehen und auf so tolle Aufkleber und Schildchen in der Windschutzscheibe zu verzichten. Weil wenn da steht dass du bei Feuerwehr/DRK usw bist, setzt der "Normalbürger" voraus, dass du in der Lage bist anderst zu helfen als andere....
    Umziehen auf der Dienststellung hat was mit Infektionsverschleppung zu tun.

    Rechtsgrundlagen Garantenstellung

    Von Klamotten steht da nichts.
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    Scharnhorst

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  13. #13
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    Beamten habe auch nur während ihrer Arbeitszeit und nicht in der Freizeit eine Garantenpflicht, außer sie übernehmen sie freiwillig.
    Aißerdem sagt die Garantenpflicht nix über die Qualität der Hilfeleistung aus, sondern verschärft nur die Rechtssprechung im Fall der Unterlassenen Hilfeleistung.

    Ansonsten gibt es zum Thema Garantenstellung bereits den ein- oder anderen Thread. Bitte entsprechend dort weiterdiskutieren (obwohl es eigentlich nix zu diskutieren gibt).

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #14
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Unsinn..

    die Garantenstellung hat nichts mit den Klamotten sondern u.a. der Frage ob du im Dienst bist zu tun
    Ist so nicht richtig.
    Ich muss die Unterlagen mal raussuchen.

    Wenn ich nen FW/HiOrg-Aufkleber o.ä. am Auto habe, dann kann das auch unter die Garantenstellung fallen....
    semper et ubique

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  15. #15
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von WAF-18-83-1 Beitrag anzeigen
    Wenn ich nen FW/HiOrg-Aufkleber o.ä. am Auto habe, dann kann das auch unter die Garantenstellung fallen....
    Nein Nein und nochmals nein.

    Bitte die Forensuche, Google und einschlägige Quellen nutzen und nicht nach Hörensagen etc. posten.


    Gruß, Mr. Blaulicht

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