Neben der Hilfeleistungspflicht gibt es je nach Bundesland auch eine Meldepflicht:
Zitat von FSHG NRW
Neben der Hilfeleistungspflicht gibt es je nach Bundesland auch eine Meldepflicht:
Zitat von FSHG NRW
Naja dir hilfts ja nichts wenn du im Haus stehst und dann erst den Notruf absezt... also erst Notruf, dann kannst mal sehen was du ohne PSA machen kannst, und sonst bleibt dir nichts anderes übrig als warten...
Privat immer im Dienst sind nur Polizisten (so als Randbemerkung)
nicht nur die Polizisten, ein Arzt wird auch immer im Dienst sein,
eigentlich jeder in seinem Fachgebiet.
Ich denke, ihr meint die s.g. "Garantenstellung".
Ich suche gleich mal Gesetzestexte dazu....
semper et ubique
"Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
- GerdShow -
Nein ein Arzt ist nicht immer im Dienst... (natürlich werden die meisten auch Privat helfen)
Garantenstellung hat man doch imho nur wenn zB ein Sanitäter in Dienstkleidung auf der Straße rumläuft und angesprochen wird.. in Privatkleidung hat man keine "Garantenstellung" wie sollen die anderen Leute auch wissen dass du Arzt/Sanitäter/Feuerwehrmann bist?
Aber man muss nach seinen Möglichkeiten helfen.. Wenn jemand z.b. nicht mehr Atmet und der Arzt kommt längs und bring die Pers. nur in stabile Seitenlage, kriegt der bestimmt eher ein Problem als derjenige, der das macht, aber nur einen EH-Kurs hat, der 10 Jahre her ist..
Ich denke auch das man als Feuerwehrangehöriger einen qualifizierten Notruf absetzen sollte. Vielleicht auch umher stehende Leute befragen, ob noch jemand in der Wohnung ist, Personen zum einweisen der Einsatzkräfte einteilen usw.
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Wieso sollte der Arzt Probleme bekommen?
Bekommt man doch als Feuerwehrmann auch nicht wenn man das Haus nicht gleich löscht oder?
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Kann nur für Ärzte sprechen:
Eine Garantenstellung habe ich nur wenn ich die Behandlung eines Patienten übernehme, wenn ich gar nichts tue habe ich wie jeder unterlassene Hilfeleistung begangen. Völlig egal ob ich mich zu erkennen gebe oder nicht.
Fange ich an einen Patienten zu behandeln hab ich ab diesem Zeitpunkt eine Garantenstellung d.h. der Patient hat das Recht mich zu verklagen wenn ich ihn nicht richtig und ausreichend behandle (und es zählt dann rechtlich auch nicht mehr wenn jemand anders meine Hilfe "mehr" braucht).
Oh doch. Die hat auch sehr wohl mit den Klamotten zu tun...
Wenn du in Dienstkleidung auf der Strasse rumläufst (scheissegal ob im Dienst oder nicht) und dich jemand anspricht und Hilfe benötigt wird er von jemanden in ner Uniform was anderes erwarten als von jemandem, der Zivilkleidung trägt... Also Garantenstellung.
Deswegen wird einem ja auch nahegelegt, sich auf der Dienststelle umzuziehen und auf so tolle Aufkleber und Schildchen in der Windschutzscheibe zu verzichten. Weil wenn da steht dass du bei Feuerwehr/DRK usw bist, setzt der "Normalbürger" voraus, dass du in der Lage bist anderst zu helfen als andere....
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