Ich denke, ihr meint die s.g. "Garantenstellung".
Ich suche gleich mal Gesetzestexte dazu....
Ich denke, ihr meint die s.g. "Garantenstellung".
Ich suche gleich mal Gesetzestexte dazu....
semper et ubique
"Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
- GerdShow -
Nein ein Arzt ist nicht immer im Dienst... (natürlich werden die meisten auch Privat helfen)
Garantenstellung hat man doch imho nur wenn zB ein Sanitäter in Dienstkleidung auf der Straße rumläuft und angesprochen wird.. in Privatkleidung hat man keine "Garantenstellung" wie sollen die anderen Leute auch wissen dass du Arzt/Sanitäter/Feuerwehrmann bist?
Aber man muss nach seinen Möglichkeiten helfen.. Wenn jemand z.b. nicht mehr Atmet und der Arzt kommt längs und bring die Pers. nur in stabile Seitenlage, kriegt der bestimmt eher ein Problem als derjenige, der das macht, aber nur einen EH-Kurs hat, der 10 Jahre her ist..
Ich denke auch das man als Feuerwehrangehöriger einen qualifizierten Notruf absetzen sollte. Vielleicht auch umher stehende Leute befragen, ob noch jemand in der Wohnung ist, Personen zum einweisen der Einsatzkräfte einteilen usw.
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Wieso sollte der Arzt Probleme bekommen?
Bekommt man doch als Feuerwehrmann auch nicht wenn man das Haus nicht gleich löscht oder?
Bin jetzt kein Rechtsverdreher, darum nur Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erste_H...iche_Situation
Ich denke mal der Vergleich zum Feuerwehrmann hinkt. Ein Arzt kann idR Hilfe Leisten ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Bei der Brandbekämpfung ohne entsprechende PSA aber kann für den Feuerwehrangehörigen schon eine Gefahr entstehen.Ist der Hilfeleistende Arzt, so muss er nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München [1] zumindest die Regeln des Basic Life Support (BLS) beachten. Andernfalls kommt eine Haftung in Frage
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Ich bin bisher zweimal privat in die Situation gekommen, bei einem Notfall helfen zu müssen. Einmal ein Zimmerbrand, an dem ich zufälligerweise vorbei kam und ein VU mit 4 verletzten Personen.
Ich glaube, dass mir in den Situationen meine Tätigkeit in der Feuerwehr schon half. Gerade als Feuerwehrmann weiß man, worauf es beim Absetzen des Notrufes ankommt und kann dem Disponenten einen groben Überblick über die Lage geben, ohne dass dieser sich das erst mühsam erfragen muss.
Ansonsten sollte aber jeder wissen, was bei einem Notfall zu tun ist, egal ob Feuerwehrmann oder nicht. Einen Notruf absetzen kann im Handyzeitalter jeder. Jeder lernt auch in der Fahrschule und in Erste-Hilfe-Kursen, was zu tun ist, wenn man an einem Verkehrsunfall vorbei kommt.
Heldentaten kann, darf und soll man nicht erwarten, im Gegenteil, den Eigenschutz zu beachten muss oberstes Gebot sein. Als Feuerwehrmann in zivil sollte man sich auch davor hüten, an Einsatzorten den großen Zampano zu spielen. Die Einsatzkräfte, die vor Ort sind, wissen schon, was zu tun ist und können niemanden gebrauchen, der ihnen im Weg rum rennt.
Hervorhebung durch michZitat von Strafgesetzbuch
Damit wir mal wissen, von was wir reden...
Keiner muss sich - unabhängig von der Ausbildung und dem Kenntnisstand - selbst in Gefahr bringen!
Auch ein Arzt muss keine Erste Hilfe leisten, wenn er dadurch zum Beispiel andere Pflichten verletzen würde (zum Beispiel seine kleinen Kinder unbeaufsichtigt im Auto zurücklassen würde etc.).
Gleiches gilt für jeden anderen.
Allerdings kann es sein, dass ein Notruf alleine nicht ausreichend ist. So sollte man schon nach bestem Wissen und Gewissen erste Hilfe leisten. Und oftmals können Profis mehr machen als nur die Leitstelle anrufen.
Das Thema Garantenstellung würde mich mal für beamtete Feuerwehrleute interessieren...
[ich sag's aber gleich: Eine Garantenstellung bedeutet nicht automatisch, dass man Hilfe leisten muss wir ein Profi!]
Gruß, Mr. Blaulicht
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Kann nur für Ärzte sprechen:
Eine Garantenstellung habe ich nur wenn ich die Behandlung eines Patienten übernehme, wenn ich gar nichts tue habe ich wie jeder unterlassene Hilfeleistung begangen. Völlig egal ob ich mich zu erkennen gebe oder nicht.
Fange ich an einen Patienten zu behandeln hab ich ab diesem Zeitpunkt eine Garantenstellung d.h. der Patient hat das Recht mich zu verklagen wenn ich ihn nicht richtig und ausreichend behandle (und es zählt dann rechtlich auch nicht mehr wenn jemand anders meine Hilfe "mehr" braucht).
Oh doch. Die hat auch sehr wohl mit den Klamotten zu tun...
Wenn du in Dienstkleidung auf der Strasse rumläufst (scheissegal ob im Dienst oder nicht) und dich jemand anspricht und Hilfe benötigt wird er von jemanden in ner Uniform was anderes erwarten als von jemandem, der Zivilkleidung trägt... Also Garantenstellung.
Deswegen wird einem ja auch nahegelegt, sich auf der Dienststelle umzuziehen und auf so tolle Aufkleber und Schildchen in der Windschutzscheibe zu verzichten. Weil wenn da steht dass du bei Feuerwehr/DRK usw bist, setzt der "Normalbürger" voraus, dass du in der Lage bist anderst zu helfen als andere....
Was doch auch so völlig richtig ist. Ich als Feuerwehrmann gehe mit offenen Augen durch die Welt und wenn ich irgendwo vorbeikomme, wo Hilfe benötigt wird, dann lange ich hin und helfe im Rahmen meiner Möglichkeiten. Wenn meine Fähigkeiten nicht ausreichen sollten, weiß ich auch, was zu tun ist, nämlich fachkundige Hilfe anzufordern. Wo liegt denn das Problem?
Dein Post liest sich geradewegs so, als müsste man sich tarnen, um nicht als Mitglied einer HiOrg entdeckt zu werden und zuletzt noch helfen zu müssen.
Umziehen auf der Dienststellung hat was mit Infektionsverschleppung zu tun.
Rechtsgrundlagen Garantenstellung
Von Klamotten steht da nichts.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Beamten habe auch nur während ihrer Arbeitszeit und nicht in der Freizeit eine Garantenpflicht, außer sie übernehmen sie freiwillig.
Aißerdem sagt die Garantenpflicht nix über die Qualität der Hilfeleistung aus, sondern verschärft nur die Rechtssprechung im Fall der Unterlassenen Hilfeleistung.
Ansonsten gibt es zum Thema Garantenstellung bereits den ein- oder anderen Thread. Bitte entsprechend dort weiterdiskutieren (obwohl es eigentlich nix zu diskutieren gibt).
Gruß, Mr. Blaulicht
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)