Es ist jeder zur Ersten Hilfeleistung verpflichtet, soweit es Ihm zumutbar ist. Oder so ähnlich lautet der Gesetzes-text dazu.! Man ist aber nicht dazu verpflichtet, sich selbst in Gefahr bringen. Es reicht schon wenn man nen Notruf absetzt, um seiner Verplichtung nachzukommen. Es kann ja auch andere Verpflichtungen geben, denen ich nachzukommen habe. Aufsicht von Älteren Personen, oder Kindern.




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