Zitat Zitat von Strafgesetzbuch
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Hervorhebung durch mich

Damit wir mal wissen, von was wir reden...

Keiner muss sich - unabhängig von der Ausbildung und dem Kenntnisstand - selbst in Gefahr bringen!
Auch ein Arzt muss keine Erste Hilfe leisten, wenn er dadurch zum Beispiel andere Pflichten verletzen würde (zum Beispiel seine kleinen Kinder unbeaufsichtigt im Auto zurücklassen würde etc.).
Gleiches gilt für jeden anderen.
Allerdings kann es sein, dass ein Notruf alleine nicht ausreichend ist. So sollte man schon nach bestem Wissen und Gewissen erste Hilfe leisten. Und oftmals können Profis mehr machen als nur die Leitstelle anrufen.

Das Thema Garantenstellung würde mich mal für beamtete Feuerwehrleute interessieren...

[ich sag's aber gleich: Eine Garantenstellung bedeutet nicht automatisch, dass man Hilfe leisten muss wir ein Profi!]

Gruß, Mr. Blaulicht