Zitat Zitat von Bugs B Beitrag anzeigen
und dann? Dann stellt doch kein Betrieb mehr solche Leute ein. Die Folge: keine gibt bei einer Einstellung mehr zu ehrenamtlich für solche Dienste tätig zu sein und geht auch zu keinem Einsatz mehr.
Das verlagert/verschärft das Problem m.M. nur, statt es zu lösen.
Sorry, aber ich glaube Du hast meinen Vorschlag nicht verstanden oder Du bist noch nicht im Jahre 2010 angekommen.

Wäre doch kein Problem alle sog. Freistellungsparagraphen, deiner Meinung nach, zu streichen da sie ja keinen gesetzgebenden Charakter haben bzw. erfüllen.

@ Alex22:
...das sehe ich auch so z.B. für die Einsätze Mo-Fr 06:00-18:00h eine hauptamtliche Wachbereitschaft von 6 Figuren durch die Kommune betreiben und das Problem ist gelöst - 10 Arbeitslose weniger - Erstangriff und Menschenrettung sichergestellt - Arbeitnehmer können ihrer Arbeit nachgehen und in ihrer Freizeit "Retter" spielen und löschen gehen.

Wenn das dann noch die orginären Aufgaben der FEUERwehr sind, sind doch alle glücklich.