1.Auch der Herr Wiebold wird Mitglied im DJV (Deutschen Journalisten Verband) sein. Das heißt, er kann einen Presseausweis beantragen. Diesen wiederum bekommt man nur wenn man Nachweise über seine geleistete Arbeit erbringen kann.
2. Ja sowas kann & muss man als Presse bezeichnen.
3. Jein, ein BILD-Leserreporter darf sich nicht auf die Pressefreiheit berufen, da er nicht im Sinne des eigentlichen Pressevertreters arbeitet.