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Thema: Reportage: Immer dem Polizeifunk nach...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    ich frag mich jedes mal wie Wiebold es schafft (offensichtlich) ohne Probleme öffentlich Funk abzuhören. Man hört klar EGON (Polizei Duisburg) in der Doku.Und in einigen älteren Clips von der Homepage wieboldtv.de hört man bei einer Aufnahme aus seinem Privat PKW (er Filmt Rauchsäule bei der Anfahrt) auch Feuerwehrfunk (Florian Duisburg). Darf man das als "Journalist" oder gib es etwa Sondererlaubnisse? Ich glaube nicht!

  2. #2
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    Zitat Zitat von hansi2k Beitrag anzeigen
    Darf man das als "Journalist" oder gib es etwa Sondererlaubnisse? Ich glaube nicht!
    Ne gibt es nicht, darf man nicht. Aber es gibt halt Leute die sich so einiges erlauben, und halt auch damit durchkommen. Wo kein Kläger....
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  3. #3
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    Ist doch egal, der Kerl is eh bald arbeitslos wenn der Digitalfunk kommt. ;-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ist doch egal, der Kerl is eh bald arbeitslos wenn der Digitalfunk kommt. ;-)
    Bis dahin ist der doch eh schon längst in Rente. ;)

  5. #5
    Farin80 Gast
    Wieso arbeitlos ? Er hat doch seine Informanten innerhalb der Feuerwehren und Rettungsdienste..

  6. #6
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    Aber auch die werden dann sicher nicht mehr den Funk mithören können, auch wenn es weiterhin irgendwo undichte Stellen geben wird.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Farin80 Beitrag anzeigen
    Wieso arbeitlos ? Er hat doch seine Informanten innerhalb der Feuerwehren und Rettungsdienste..
    Sicher gibts die.
    Die Polizei geben auch Informationen an die Presse weiter, nur machen die das nicht zeitlich mit der Alarmierung der Rettungskräfte und 20-30 min danach sind die "interessanten" Bilder schon meißt vorbei.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ist doch egal, der Kerl is eh bald arbeitslos wenn der Digitalfunk kommt. ;-)
    Nein, glaube ich nicht. Es gibt viele Leute die selbst in der FW bzw im RD tätig sind. Und falls es was großes ist, was er wegen dem "Informanten" geschoßen hat, dann gibts auch mal eine Info-Prämie und falls dann Digital-Funk kommt, werden ihn ja Leute auch weiterhin informieren, solange das Geld für sie fließt.

  9. #9
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    Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1
    „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
    Ich hoffe das erklärt deine Frage Alex.#

    BTW hättest du das selber rausfinden können ;)

  10. #10
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    Zitat Zitat von Firefighter Heiti Beitrag anzeigen
    Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1


    Ich hoffe das erklärt deine Frage Alex.#

    BTW hättest du das selber rausfinden können ;)
    Danke, copy und paste ohne Quellenangabe kann ich auch.
    Ändert aber nichts an der ursprünglichen Frage, ob sich jetzt ein freier Kamaramann über Absperrungen hinwegsetzen darf um sich dann anschließend auf Pressefreiheit zu berufen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ändert aber nichts an der ursprünglichen Frage, ob sich jetzt ein freier Kamaramann über Absperrungen hinwegsetzen darf um sich dann anschließend auf Pressefreiheit zu berufen.
    1. Jeder kann sich als Pressevertreter bezeichnen, ggf. sogar einen entsprechenden Ausweis beantragen und bekommen, wenn er denn in irgendeinerweise irgendetwas veröffenlticht. (Die genauen Bestimmungen seitens irgendwelcher Institutionen kenne ich nicht, aber die spielen hier ja auch keine Rolle!). Jeder - egal ob Presse (welche Definition auch immer) oder nicht - darf sich dem Grundgesetz nach Informationen beschaffen und diese auch frei verbreiten.
    2. Wo steht, dass ein Pressevertreter über Absperrungen klettern darf? Selbstverständlich hat sich jede Nicht-Einsatzkraft (und dazu zählen auch Journalisten) an die Regeln des Einsatzleiters zu halten. Wenn man jetzt einen Pressevertreter kennt, kann (muss aber nicht) man ihm ein Interview gewähren, kann ihn näher an die Einsatzstelle ranlassen etc. Prinzipiell hat aber ein Pressevertreter genau die gleichen Rechte, wie jeder x-beliebige Bürger auch - und zwar in Bezug auf Informationsbeschaffung und auch Informations- und/oder Meinungsverbreitung. Auch mir kann ein Einsatzleiter erlauben, mich auf ein Fahrzeug zu stellen und Fotos zu machen, oder Fragen an die Einsatzkräfte zu stellen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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