1. Jeder kann sich als Pressevertreter bezeichnen, ggf. sogar einen entsprechenden Ausweis beantragen und bekommen, wenn er denn in irgendeinerweise irgendetwas veröffenlticht. (Die genauen Bestimmungen seitens irgendwelcher Institutionen kenne ich nicht, aber die spielen hier ja auch keine Rolle!). Jeder - egal ob Presse (welche Definition auch immer) oder nicht - darf sich dem Grundgesetz nach Informationen beschaffen und diese auch frei verbreiten.
2. Wo steht, dass ein Pressevertreter über Absperrungen klettern darf? Selbstverständlich hat sich jede Nicht-Einsatzkraft (und dazu zählen auch Journalisten) an die Regeln des Einsatzleiters zu halten. Wenn man jetzt einen Pressevertreter kennt, kann (muss aber nicht) man ihm ein Interview gewähren, kann ihn näher an die Einsatzstelle ranlassen etc. Prinzipiell hat aber ein Pressevertreter genau die gleichen Rechte, wie jeder x-beliebige Bürger auch - und zwar in Bezug auf Informationsbeschaffung und auch Informations- und/oder Meinungsverbreitung. Auch mir kann ein Einsatzleiter erlauben, mich auf ein Fahrzeug zu stellen und Fotos zu machen, oder Fragen an die Einsatzkräfte zu stellen.
Gruß, Mr. Blaulicht