Da die Diskussion immer mal wieder losgeht, sobald irgendwo Missstände einer x-beliebigen Wehr aufgezeigt werden, stellen wir die Frage doch mal konkret: Wann ist eine Feuerwehr überhaupt daseinsberechtigt?
Die Aufzählung soll nicht abschließend sein, die Nummerierung keine Reihenfolge/Rangfolge darstellen, das kurz- oder mittelfristige Nichterfüllen eines oder u.U. auch mehrerer Punkte heißt für mich noch immer nicht gleich, dass die Daseinsberechtigung entfällt!
Ich starte mal so:
  1. Die Wehr ist bereit, sich durch ausreichend Fortbildung auf einem aktuellen Stand zu halten, der sie sicher und angemessen auf alltägliche Einsatzszenarien reagieren lässt und in Sonderlagen zumindest eine Lagestabilisierung erlaubt. Die vorhandenen Geräte sind zu beherrschen, bei größeren Wehren/Sonderfahrzeugen wird dieser Punkt natürlich umfassender sein.
  2. In der Region ist die Gesamtanzahl der Feuerwehren (und -angehörigen) derart, dass realistische Großschadenslagen nicht direkt zum Ausbluten der gesamten Grundversorgung führen (hierzu zähle ich jedoch nicht die Arbeiten wie Sandsackfüllen oder Schneeschaufeln, weil es dafür schlichtweg keine Feuerwehrausbildung oder -ausrüstung braucht).
  3. Die Wehr ist bereit, ohne Kirchturmdenken mit anderen Wehren/Organisationen zusammenzuarbeiten.
  4. Die Wehr kann sicherstellen, dass eine 24/7/365-Verfügbarkeit weitestgehend erreicht wird (100% sind überall illusorisch) - qualitativ und quantitativ.
  5. Die Wehr ist fähig und bereit, ausreichendes und geeignetes Personal vorzuhalten. Dazu gehört, eine Obergrenze in der Anzahl zu beachten, ab der es einfach keinen Sinn macht, mehr Leute vorzuhalten. Andererseits sollte man auch bei Personalmangel nicht dazu verfallen, jeden zu nehmen, der nicht bei drei auf dem Baum ist.
  6. Die Wehr bemüht sich unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (inkl. Aufsichtsbehörden), eine zeitgemäße und sinnvolle Ausstattung (und Aus-/Fortbildung) zu erhalten, ohne dabei über die Stränge zu schlagen.
  7. Die Wehr ist sich ihrer Stellung als gemeindliche Organisation bewußt und führt das sog. "Vereinsleben" (was nicht zwangsläufig komplett entfallen muss) neben diesem Status aus, eine Vermischung findet nicht statt.
  8. Die Wehr ist sich ihrer Finanzierung bewußt und setzt auch die zur Verfügung gestellten Mittel (egal ob Finanzen oder Gerätschaften) dementsprechend ein.
  9. Die Eintreffzeiten benachbarter Wehren würden dem Schutzziel zu sehr entgegenstehen.
  10. ...to be continued?!...


Keine Rolle darf m.E. bei der Bewertung spielen:
  1. Tradition, Vereinsmeierei
  2. Fuhrparkgröße
  3. Fahrzeugart
  4. Einsatzanzahl (wobei hier Ausnahmen einfließen müssen, manche Geräte machen in der Vorhaltung ohne Einsatzpraxis schlichtweg keinen Sinn)
  5. Ortsgröße
  6. Die derzeitige Rechtslage (weils zu unterschiedliche gibt, und die Politik da jederzeit was ändern kann (und irgendwann, Wetten nehme ich an, auch ändern wird))
  7. ...to be continued?!...


So, bitte schön, ihr seid dran. Bin gespannt auf die Beteiligung, eure Meinungen,
und ob wir überhaupt mal fachlich darüber diskutieren können, ohne dass jeder, der hier irgendwie auch nur ansatzweise den derzeitigen Status nicht als Gottgegeben und unveränderbar ansieht, gleich als kleinwehrhassender weltfremder Teufel dargestellt wird.