Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
Wieso macht ihr euch das alle so schwer? *g*

Kurz und Bündig:

Der §38 der StVO heist "Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht" und regelt somit die Verwendung von dem selben...

Der Absatz 1 des §38 ist das Wegerecht... und eben NICHT der ganze §38...

Fertig ;)

MfG Fabsi :D
Tjanu, wer des verstehenden Lesens halbwegs mächtig ist, würde das so sehen - Gegenbeispiel siehe aber das Zitat im ersten Posting. Wer das dann noch so vehement und meiner Meinung nach großmäulig verteidigt, hat es nicht besser verdient ;-)