@Angeloffire

Einem unmittelbar bevorstehenden oder bereits stattfindenden rechtswidrigen Angriff abzuwehren (von sich selbst oder einem Anderen) ist die eine Seite der Medaille. Und ggf. über entsprechende Rechtsvorschriften abgedeckt.

Einen Angreifer zu fixieren, mittels welcher Hilfsmittel auch immer, ist die andere Seite. Ich darf als Normalo nicht zwangsläufig ableiten: " Ich darf den Angriff abwehren, dann darf ich ihn auch fesseln/fixieren!"

Zu den Vorgaben über Fixierung und/oder Fesselung gibt es einschlägige Vorschriften, meist in den Gefahrenabwehrrechten der einzelnen Bundesländern. Darauf wollte ich hinaus! Schon vor dem Hintergrund, das hier eindeutige Fesselungsmittel aufgezählt wurden.

MfG