Ja das ist schon richtig, aber wenn du diese Auflagen nicht erfüllst ist es Fahren ohne Führerschein laut Aussage meines ehemaligen Fahrlehrers.
Und ob die Prüfbescheinigung nach dem Aufbauseminar gleich wieder ausgestellt wird das ist dem zuständigen Richter überlassen.
Denn er kann in diesem Fall vorübergehend die Fahrerlaubnis entziehen.
Aber das ganze hat im Prinzip ja nix mitm Thema zu tun.





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