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Thema: Führerschein ab 17 - Fahren ohne Begleitperson im Einsatzfall

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Desweiteren wäre der eigendliche Sinn dieses Projektes weit in Frage gestellt, denn gerade die fahrt zum GH (Stichwort Dachaufsetzer) halte ich dann für äußerst Riskant.

  2. #2
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    Moin und frohes neues Jahr!

    Schaue doch mal unter http://www.fahrtipps.de/verkehrsrege...ein-mit-17.php .
    Da steht alles Wissenswerte drin.

    Wichtig im Zusammenhang mit Deiner Frage ist:

    Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen ("Vergessen") der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.

    Also: Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne des 21 StVG!

    MfG

  3. #3
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    Auch wenn jetzt wieder welche aufstöhnen: Würde man konsequent die UVV auslegen, und den Sinn von U18 im Einsatz überdenken, dann wäre eine solche Frage wie diese hier schon erledigt...

  4. #4
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Auch wenn jetzt wieder welche aufstöhnen: Würde man konsequent die UVV auslegen, und den Sinn von U18 im Einsatz überdenken, dann wäre eine solche Frage wie diese hier schon erledigt...
    Bei uns gibt das Problem nicht ,denn bei uns gibts den Pieper erst am 18. Geburtstag und ab dann wird mit ausgerückt.

    Gruß
    Alterlöschknecht
    Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
    Außerdem das noch:!!
    StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.

  5. #5
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    Die Diskussion über Nichtvolljährige im aktiven Feuerwehrdienst bitte ich, an geeigneter Stelle (zum Beipiel hier) fortzuführen. Dazu gibt´s schon genug Themen.

    Zum Thema:
    Zitat Zitat von nederrijner
    Zitat Zitat von firefighter_fabi
    Wie sieht es aber aus, wenn ein Feuerwehrdienstleistender auf der Anfahrt zum Gerätehaus OHNE eine dieser Begleitpersonen fährt? Weiß jemand wie da die rechtliche Lage aussieht? Praktisch denke ich mal, dass keine Polizist auf eine allgemeine Verkehrskontrolle besteht,
    Es soll schon gegenteilige Beispiele gegeben haben, zumal die Polizei eigentlich nicht sehen kann, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelt.
    Es geht doch nicht darum, was passiert, wenn einen die Polizei anhält, sondern darum, was passiert, wenn die Polizei einen fragt, wenn man bereits steht, zum Beispiel mit seinem Auto in einem anderen Auto, oder in einer Fußgängergruppe etc.
    Die Wahrscheinlichkeit, von der Polizei im Rahmen einer Routinekontrolle angehalten zu werden, ist doch eher gering. Allerdings sieht´s dunkel aus, wenn man in der oben beschriebenen Funktion einen Unfall verursacht hat oder an einem beteiligt ist.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Es geht doch nicht darum, was passiert, wenn einen die Polizei anhält
    Doch, genau darum ging es in diesem Satz:

    Praktisch denke ich mal, dass keine Polizist auf eine allgemeine Verkehrskontrolle besteht, wenn man sich auf der Einsatzfahrt befindet
    Und dass man auf einer Einsatzfahrt nicht angehalten und nach dem Anhalten nicht kontrolliert wird, ist nunmal falsch.

  7. #7
    Elster Gast
    Auszug von §35 der StVO:

    ...,soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    Ich würde das so auslegen, dass Minderjährige nicht dringend zum Einsatz müssen, also auch keine Sonderrechte, besonders in so drastischer Form, in Anspruch nehmen dürften.

  8. #8
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    Sonderrecht hin oder her, es ist wie schon gesagt fahren ohne Führerschein und das wird und gehört bestraft.

    @firefighter_fabi
    Es geht nicht darum ob dich ein Polizist kontrolliert oder nicht, sondern wenn du in einen Unfall verwickelt wirst, wo du selber nicht mal eine Schuld hast, dannn wirds richtig interessant, denn dann interessiert das keinen ob du zum Feuerwehreinsatz musst oder nicht. Und das ganze hat dann auch nichts mehr mit Sonder- bzw. Wegerecht zutun.


    Was anderes ist es, wenn du den Führerschein in die Arbeit hast, wo du mit 17 Jahren den Weg in die Arbeit und wieder zurück fahren darfst,
    sowie den Weg zur nächstgelegenen Tankstelle. Da könnte man sagen, wenn ich gerade von der Arbeit heimfahre, und da Piepser geht,
    dann wäre es noch akzeptabel wenn du dann zum Gerätehaus fährst, aber draufanlegen würd ich das ganze wirklich nicht.

  9. #9
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    Wie kommt ihr darauf das es Fahren ohne Fahrerlaubnis ist?
    Er hat doch eine Fahrerlaubnis, nur eben mit Auflagen und wenn er nun gegen diese Auflagen verstößt zahlt er das. (ca 50 € + Gebühren + Punkte + Aufbauseminar) Die Prüfbescheinigung wird entzogen und nach dem Aufbauseminar eine neue ausgestellt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Auch wenn jetzt wieder welche aufstöhnen: Würde man konsequent die UVV auslegen, und den Sinn von U18 im Einsatz überdenken, dann wäre eine solche Frage wie diese hier schon erledigt...
    Allerdings stöhne ich da auf! Was soll denn so ein Kommentar? Du kannst manchen Kameraden der 6 Jahre JF hinter sich hat manchmal besser einsetzen als... du weißt wie der Satz endet. Was das mit der UVV zu tun haben soll erklär mir mal bitte!

    Zitat Zitat von Alterlöschknecht Beitrag anzeigen
    Bei uns gibt das Problem nicht ,denn bei uns gibts den Pieper erst am 18. Geburtstag und ab dann wird mit ausgerückt.
    Schön für euch, wenn du dich aber mal in kleineren Dörfern umguckst, wirst du sehen dass dort auf manchen Dächern so merkwürdige große, schwarze Pilze wachsen, die manchmal unvorhergesehen einen Höllenlärm machen... Die hörst du auch wenn du noch nicht 18 bist.

    Nicht zu vergessen dass es Leute gibt, bei denen vielleicht die Eltern oder Geschwister ebenfalls aktiv sind und einen Melder zuhause haben.

    Zitat Zitat von KaiKoenig Beitrag anzeigen
    einige Leute nehmen sich einfach zu wichtig. Der Einsatz kann auch ohne dich bewältigt werden.
    Vollkommen unpassender Kommentar! Find ich persönlich S C H E I S S E. Das selbe kannst du genau so über jeden anderen Kameraden sagen. Jeder Einsatz kann bewältigt werden, egal welcher Kamerad fehlt. Wichtig ist doch das Zusammenwirken, Teamwork ist das Stichwort. Ohne Leute kannst du kein Feuer löschen.
    Bist du denn der Meinung du kannst dich als "wichtig" bezeichnen, und ohne dich kann kein Einsatz bewältigt werden, ja?

    Zitat Zitat von KaiKoenig Beitrag anzeigen
    Fahren mit 17 ohne die Begleitperson ist Fahren ohne Fahrerlaubnis. Was ist daran so schwer zu verstehen?
    Liest du eigentlich die vorhergehenden Beiträge, oder hämmerst du stumpf drauf los nachdem du den Threadtitel gelesen hast?? Diese Aussage ist FALSCH, sieh es ein und gib es zu. Es stimmt nicht was du da behauptest, Punkt.

    Zitat Zitat von KaiKoenig Beitrag anzeigen
    Ich glaube nicht, dass ein 17-jähriger durch einen Unfall, der vielleicht einen hohen Sachschaden oder Personen verletzt, sein Leben negativ beeinflussen sollte.
    Du, ich glaube das sollte nicht nur ein 17-jähriger nicht, das sollte meines Erachtens nach niemand tun.

    Zitat Zitat von KaiKoenig Beitrag anzeigen
    Nach dem Unfall stellt sich dann noch heraus, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. Dann ist das Unglück komplett.
    Was tut das nun zur Sache? Ändert es etwas, ob ich nun auf der Fahrt zum Großfeuer oder Verkehrsunfall, oder eben zur BMA verunglücke?

  11. #11
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Was das mit der UVV zu tun haben soll erklär mir mal bitte!
    Die UVV* sagt, das "beim Feuerwehrdienst von Feuerwehranwärtern und Angehörigen der Jugendfeuerwehren deren Leistungsfähigkeit und Ausbildungsstand zu berücksichtigen ist." Außerdem "dürfen Feuerwehranwärter nur gemeinsam mit einem erfahrenen Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden." Dabei wird hinsichtlich Leistungsfähigkeit (z.B. Altersgrenzen) und Ausbildungsstand (z.B. Grundausbildung) auf die landesrechtlichen Vorschriften verwiesen.

    In meinem BL, und auch in diversen anderen, hat das zur Konsequenz, das ich Leute U18 entweder gar nicht einsetzen kann, oder sie mir nur unnötig weitere Einsatzkräfte binden.
    Ergo: der U18-Feuerwehrangehörige muss sich erst gar keine Gedanken machen, wie er im Einsatzfall das Gerätehaus anfährt.

    Entsprechender Thread wurde ja schon hier schon genannt: http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=34586

    Dieser Thread hier ist eine bei Feuerwehrs nicht untypische Verdrehung von "Ursache" und "Wirkung". Man ignoriert eine Gegebenheit, und macht sich dann aber hochtrabend Gedanken darüber, wie man sich die Konsequenz daraus am besten strickt.


    *So vehement, wie du in deinem Beitrag hier (und anderen) rüberkommst, denke ich, ich brauche die genauen Paragraphen nicht nennen - die kennst du ja sicher...

  12. #12
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    Und wodurch gewinnst du an Erfahrung? Dadurch dass du bei Einsätzen zuhause sitzt?
    Mit 18 hat man dann automatisch die Erfahrung und Berechtigung zu Einsätzen mit rauszufahren, obwohl du das in deinem Beitrag aber an dem Dienstgrad des Anwärters festmachst? Auch ein 50-jähriger kann der FW beitreten und ist zunächst Anwärter, mir fehlt da der Zusammenhang! Desweiteren kannst du mit 17 schon ohne weiteres ein Feuerwehrmann(SB) sein.

    Wenn das überall so läuft, dann wundern mich die Nachwuchssorgen mancher Wehren nicht.

  13. #13
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Vollkommen unpassender Kommentar! Find ich persönlich S C H E I S S E. Das selbe kannst du genau so über jeden anderen Kameraden sagen. Jeder Einsatz kann bewältigt werden, egal welcher Kamerad fehlt. Wichtig ist doch das Zusammenwirken, Teamwork ist das Stichwort. Ohne Leute kannst du kein Feuer löschen.
    Bist du denn der Meinung du kannst dich als "wichtig" bezeichnen, und ohne dich kann kein Einsatz bewältigt werden, ja?

    Liest du eigentlich die vorhergehenden Beiträge, oder hämmerst du stumpf drauf los nachdem du den Threadtitel gelesen hast?? Diese Aussage ist FALSCH, sieh es ein und gib es zu. Es stimmt nicht was du da behauptest, Punkt.
    ne, da hast du mich falsch verstanden. Jeder, der meint, er müsste gültige Rechtsnormen außer Acht lassen, um zum Einsatz zu kommen, der handelt unverantwortlich. Ich bin genauso unwichtig als einzelner. Die Wichtigkeit der Feuerwehrkameraden entsteht auf jeden Fall im Team. Aus dem sich das Team bei einem Einsatz zusammensetzt, spielt erst einmal keine Rolle. Deswegen sollte sich ein einzelner nicht zu wichtig nehmen. Das ist deine Meinung - ich habe eine andere davon. :-)


    <<< Zitat aus den Auflagen:
    Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen ("Vergessen") der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.
    <<< Zitat Ende

    Wie nennst du das denn sonst? Die Folgen sind jawohl eindeutig beschrieben. Und ist es das für einen Einsatz wert? Egal welcher Art? Ich denke nicht.

    Außerdem spreche ich mich nicht davon frei, dass meine Kommentare persönlich beeinflusst sind.

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