Moin und frohes neues Jahr!
Schaue doch mal unter http://www.fahrtipps.de/verkehrsrege...ein-mit-17.php .
Da steht alles Wissenswerte drin.
Wichtig im Zusammenhang mit Deiner Frage ist:
Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen ("Vergessen") der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.
Also: Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne des 21 StVG!
MfG