Nein fahren ohne Fahrerlaubniss ist das. Weil die begleitperson fehlt.
Nein fahren ohne Fahrerlaubniss ist das. Weil die begleitperson fehlt.
Wie poste ich falsch? Nachdem ich Google, das Wiki und die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativen Titel und undeutlichem Text, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann.
Stimmt so. Selbst wenn wir die StVO so auslegen, dass auch die Führerscheinauflage außer Kraft gesetzt wird(was sogar möglich WÄRE, da die Verletzung der Auflage nicht direkt eine Behinderung/Gefährdung darstellen würde - aber das ist dann eine Ermessenssache, die ich nicht ausprobieren möchte), hast du keine Chance, ohne Begleitperson zurückzukommen ;-)
Desweiteren wäre der eigendliche Sinn dieses Projektes weit in Frage gestellt, denn gerade die fahrt zum GH (Stichwort Dachaufsetzer) halte ich dann für äußerst Riskant.
Moin und frohes neues Jahr!
Schaue doch mal unter http://www.fahrtipps.de/verkehrsrege...ein-mit-17.php .
Da steht alles Wissenswerte drin.
Wichtig im Zusammenhang mit Deiner Frage ist:
Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen ("Vergessen") der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.
Also: Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne des 21 StVG!
MfG
Auch wenn jetzt wieder welche aufstöhnen: Würde man konsequent die UVV auslegen, und den Sinn von U18 im Einsatz überdenken, dann wäre eine solche Frage wie diese hier schon erledigt...
Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
Außerdem das noch:!!
StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.
Die Diskussion über Nichtvolljährige im aktiven Feuerwehrdienst bitte ich, an geeigneter Stelle (zum Beipiel hier) fortzuführen. Dazu gibt´s schon genug Themen.
Zum Thema:
Es geht doch nicht darum, was passiert, wenn einen die Polizei anhält, sondern darum, was passiert, wenn die Polizei einen fragt, wenn man bereits steht, zum Beispiel mit seinem Auto in einem anderen Auto, oder in einer Fußgängergruppe etc.Zitat von nederrijner
Die Wahrscheinlichkeit, von der Polizei im Rahmen einer Routinekontrolle angehalten zu werden, ist doch eher gering. Allerdings sieht´s dunkel aus, wenn man in der oben beschriebenen Funktion einen Unfall verursacht hat oder an einem beteiligt ist.
Gruß, Mr. Blaulicht
Auszug von §35 der StVO:
...,soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Ich würde das so auslegen, dass Minderjährige nicht dringend zum Einsatz müssen, also auch keine Sonderrechte, besonders in so drastischer Form, in Anspruch nehmen dürften.
Allerdings stöhne ich da auf! Was soll denn so ein Kommentar? Du kannst manchen Kameraden der 6 Jahre JF hinter sich hat manchmal besser einsetzen als... du weißt wie der Satz endet. Was das mit der UVV zu tun haben soll erklär mir mal bitte!
Schön für euch, wenn du dich aber mal in kleineren Dörfern umguckst, wirst du sehen dass dort auf manchen Dächern so merkwürdige große, schwarze Pilze wachsen, die manchmal unvorhergesehen einen Höllenlärm machen... Die hörst du auch wenn du noch nicht 18 bist.
Nicht zu vergessen dass es Leute gibt, bei denen vielleicht die Eltern oder Geschwister ebenfalls aktiv sind und einen Melder zuhause haben.
Vollkommen unpassender Kommentar! Find ich persönlich S C H E I S S E. Das selbe kannst du genau so über jeden anderen Kameraden sagen. Jeder Einsatz kann bewältigt werden, egal welcher Kamerad fehlt. Wichtig ist doch das Zusammenwirken, Teamwork ist das Stichwort. Ohne Leute kannst du kein Feuer löschen.
Bist du denn der Meinung du kannst dich als "wichtig" bezeichnen, und ohne dich kann kein Einsatz bewältigt werden, ja?
Liest du eigentlich die vorhergehenden Beiträge, oder hämmerst du stumpf drauf los nachdem du den Threadtitel gelesen hast?? Diese Aussage ist FALSCH, sieh es ein und gib es zu. Es stimmt nicht was du da behauptest, Punkt.
Du, ich glaube das sollte nicht nur ein 17-jähriger nicht, das sollte meines Erachtens nach niemand tun.
Was tut das nun zur Sache? Ändert es etwas, ob ich nun auf der Fahrt zum Großfeuer oder Verkehrsunfall, oder eben zur BMA verunglücke?
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