Auch wenn jetzt wieder welche aufstöhnen: Würde man konsequent die UVV auslegen, und den Sinn von U18 im Einsatz überdenken, dann wäre eine solche Frage wie diese hier schon erledigt...
Auch wenn jetzt wieder welche aufstöhnen: Würde man konsequent die UVV auslegen, und den Sinn von U18 im Einsatz überdenken, dann wäre eine solche Frage wie diese hier schon erledigt...
Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
Außerdem das noch:!!
StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.
Die Diskussion über Nichtvolljährige im aktiven Feuerwehrdienst bitte ich, an geeigneter Stelle (zum Beipiel hier) fortzuführen. Dazu gibt´s schon genug Themen.
Zum Thema:
Es geht doch nicht darum, was passiert, wenn einen die Polizei anhält, sondern darum, was passiert, wenn die Polizei einen fragt, wenn man bereits steht, zum Beispiel mit seinem Auto in einem anderen Auto, oder in einer Fußgängergruppe etc.Zitat von nederrijner
Die Wahrscheinlichkeit, von der Polizei im Rahmen einer Routinekontrolle angehalten zu werden, ist doch eher gering. Allerdings sieht´s dunkel aus, wenn man in der oben beschriebenen Funktion einen Unfall verursacht hat oder an einem beteiligt ist.
Gruß, Mr. Blaulicht
Doch, genau darum ging es in diesem Satz:
Und dass man auf einer Einsatzfahrt nicht angehalten und nach dem Anhalten nicht kontrolliert wird, ist nunmal falsch.Praktisch denke ich mal, dass keine Polizist auf eine allgemeine Verkehrskontrolle besteht, wenn man sich auf der Einsatzfahrt befindet
Auszug von §35 der StVO:
...,soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Ich würde das so auslegen, dass Minderjährige nicht dringend zum Einsatz müssen, also auch keine Sonderrechte, besonders in so drastischer Form, in Anspruch nehmen dürften.
Sonderrecht hin oder her, es ist wie schon gesagt fahren ohne Führerschein und das wird und gehört bestraft.
@firefighter_fabi
Es geht nicht darum ob dich ein Polizist kontrolliert oder nicht, sondern wenn du in einen Unfall verwickelt wirst, wo du selber nicht mal eine Schuld hast, dannn wirds richtig interessant, denn dann interessiert das keinen ob du zum Feuerwehreinsatz musst oder nicht. Und das ganze hat dann auch nichts mehr mit Sonder- bzw. Wegerecht zutun.
Was anderes ist es, wenn du den Führerschein in die Arbeit hast, wo du mit 17 Jahren den Weg in die Arbeit und wieder zurück fahren darfst,
sowie den Weg zur nächstgelegenen Tankstelle. Da könnte man sagen, wenn ich gerade von der Arbeit heimfahre, und da Piepser geht,
dann wäre es noch akzeptabel wenn du dann zum Gerätehaus fährst, aber draufanlegen würd ich das ganze wirklich nicht.
Wie kommt ihr darauf das es Fahren ohne Fahrerlaubnis ist?
Er hat doch eine Fahrerlaubnis, nur eben mit Auflagen und wenn er nun gegen diese Auflagen verstößt zahlt er das. (ca 50 € + Gebühren + Punkte + Aufbauseminar) Die Prüfbescheinigung wird entzogen und nach dem Aufbauseminar eine neue ausgestellt.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
@ nederrijner:
Ich wollte damit ausdrücken, dass der Gedankenansatz von firefighter_fabi bereits falsch ist.
Das Risiko beim Autofahren besteht nicht in der Tatsache, zufällig von der Polizei angehalten zu werden, sondern einen Unfall zu verursachen bzw. in einen verwickelt zu sein.
Die Folgen sind meist sehr extrem, wenn man sich in einer solchen Situation nicht an die Regeln hält.
Aus diesem Grund halte ich den Gedankengang ("Mir passiert schon nix, die Polizei hält mich sicher nicht an") für gefährlich und falsch.
Diese Argumentation bezieht sich jetzt nicht nur auf das Fahren mit 17, sondern auch auf Fahren mit Alkohol, Fahren mit zu schweren Einsatzfahrzeugen, Sonderbeleuchtungen am Privat-PKW etc sowohl im privaten- als auch im dienstlichen Bereich.
Gruß, Mr. Blaulicht
Ja das ist schon richtig, aber wenn du diese Auflagen nicht erfüllst ist es Fahren ohne Führerschein laut Aussage meines ehemaligen Fahrlehrers.
Und ob die Prüfbescheinigung nach dem Aufbauseminar gleich wieder ausgestellt wird das ist dem zuständigen Richter überlassen.
Denn er kann in diesem Fall vorübergehend die Fahrerlaubnis entziehen.
Aber das ganze hat im Prinzip ja nix mitm Thema zu tun.
Das ist so nicht wirklich richtig!
Wenn ich gegen Auflagen verstoße, die in meinem Führerschein eingetragen sind, begehen ich eine Verkehrsordnungswidrigkeit die mit Verwarnungs- oder Bußgeld belegt sind. Fehlende Brille zum Beispiel oder Ersatzbrille nicht mitgeführt.
Wenn ich allerdings gegen Beschränkungen verstoße, kann es durchaus ein Fahren ohne Fahrerlaubnis sein. Beschränkungen sind zum Beispiel vorgeschriebene technische Änderungen am Fahrzeug oder Beschränkungen hinsichtlich der Antriebsart (ATM-Getriebe vorgeschrieben; Handgas vorgeschrieben, Lenkradbremse vorgeschrieben)!
Und da das "Begleitende Fahren mit 17" eben die Auflage mit sich zieht, mit einer namendlich belanten und eingetragenen Begleitperson zu fahren, kann ein Verstoß gegen diese Auflage kein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
Allerdings stöhne ich da auf! Was soll denn so ein Kommentar? Du kannst manchen Kameraden der 6 Jahre JF hinter sich hat manchmal besser einsetzen als... du weißt wie der Satz endet. Was das mit der UVV zu tun haben soll erklär mir mal bitte!
Schön für euch, wenn du dich aber mal in kleineren Dörfern umguckst, wirst du sehen dass dort auf manchen Dächern so merkwürdige große, schwarze Pilze wachsen, die manchmal unvorhergesehen einen Höllenlärm machen... Die hörst du auch wenn du noch nicht 18 bist.
Nicht zu vergessen dass es Leute gibt, bei denen vielleicht die Eltern oder Geschwister ebenfalls aktiv sind und einen Melder zuhause haben.
Vollkommen unpassender Kommentar! Find ich persönlich S C H E I S S E. Das selbe kannst du genau so über jeden anderen Kameraden sagen. Jeder Einsatz kann bewältigt werden, egal welcher Kamerad fehlt. Wichtig ist doch das Zusammenwirken, Teamwork ist das Stichwort. Ohne Leute kannst du kein Feuer löschen.
Bist du denn der Meinung du kannst dich als "wichtig" bezeichnen, und ohne dich kann kein Einsatz bewältigt werden, ja?
Liest du eigentlich die vorhergehenden Beiträge, oder hämmerst du stumpf drauf los nachdem du den Threadtitel gelesen hast?? Diese Aussage ist FALSCH, sieh es ein und gib es zu. Es stimmt nicht was du da behauptest, Punkt.
Du, ich glaube das sollte nicht nur ein 17-jähriger nicht, das sollte meines Erachtens nach niemand tun.
Was tut das nun zur Sache? Ändert es etwas, ob ich nun auf der Fahrt zum Großfeuer oder Verkehrsunfall, oder eben zur BMA verunglücke?
Die UVV* sagt, das "beim Feuerwehrdienst von Feuerwehranwärtern und Angehörigen der Jugendfeuerwehren deren Leistungsfähigkeit und Ausbildungsstand zu berücksichtigen ist." Außerdem "dürfen Feuerwehranwärter nur gemeinsam mit einem erfahrenen Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden." Dabei wird hinsichtlich Leistungsfähigkeit (z.B. Altersgrenzen) und Ausbildungsstand (z.B. Grundausbildung) auf die landesrechtlichen Vorschriften verwiesen.
In meinem BL, und auch in diversen anderen, hat das zur Konsequenz, das ich Leute U18 entweder gar nicht einsetzen kann, oder sie mir nur unnötig weitere Einsatzkräfte binden.
Ergo: der U18-Feuerwehrangehörige muss sich erst gar keine Gedanken machen, wie er im Einsatzfall das Gerätehaus anfährt.
Entsprechender Thread wurde ja schon hier schon genannt: http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=34586
Dieser Thread hier ist eine bei Feuerwehrs nicht untypische Verdrehung von "Ursache" und "Wirkung". Man ignoriert eine Gegebenheit, und macht sich dann aber hochtrabend Gedanken darüber, wie man sich die Konsequenz daraus am besten strickt.
*So vehement, wie du in deinem Beitrag hier (und anderen) rüberkommst, denke ich, ich brauche die genauen Paragraphen nicht nennen - die kennst du ja sicher...
Und wodurch gewinnst du an Erfahrung? Dadurch dass du bei Einsätzen zuhause sitzt?
Mit 18 hat man dann automatisch die Erfahrung und Berechtigung zu Einsätzen mit rauszufahren, obwohl du das in deinem Beitrag aber an dem Dienstgrad des Anwärters festmachst? Auch ein 50-jähriger kann der FW beitreten und ist zunächst Anwärter, mir fehlt da der Zusammenhang! Desweiteren kannst du mit 17 schon ohne weiteres ein Feuerwehrmann(SB) sein.
Wenn das überall so läuft, dann wundern mich die Nachwuchssorgen mancher Wehren nicht.
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