Das ist so nicht wirklich richtig!
Wenn ich gegen Auflagen verstoße, die in meinem Führerschein eingetragen sind, begehen ich eine Verkehrsordnungswidrigkeit die mit Verwarnungs- oder Bußgeld belegt sind. Fehlende Brille zum Beispiel oder Ersatzbrille nicht mitgeführt.
Wenn ich allerdings gegen Beschränkungen verstoße, kann es durchaus ein Fahren ohne Fahrerlaubnis sein. Beschränkungen sind zum Beispiel vorgeschriebene technische Änderungen am Fahrzeug oder Beschränkungen hinsichtlich der Antriebsart (ATM-Getriebe vorgeschrieben; Handgas vorgeschrieben, Lenkradbremse vorgeschrieben)!
Und da das "Begleitende Fahren mit 17" eben die Auflage mit sich zieht, mit einer namendlich belanten und eingetragenen Begleitperson zu fahren, kann ein Verstoß gegen diese Auflage kein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach sich ziehen.