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Thema: Führerschein ab 17 - Fahren ohne Begleitperson im Einsatzfall

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  1. #1
    Elster Gast
    Auszug von §35 der StVO:

    ...,soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    Ich würde das so auslegen, dass Minderjährige nicht dringend zum Einsatz müssen, also auch keine Sonderrechte, besonders in so drastischer Form, in Anspruch nehmen dürften.

  2. #2
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    Sonderrecht hin oder her, es ist wie schon gesagt fahren ohne Führerschein und das wird und gehört bestraft.

    @firefighter_fabi
    Es geht nicht darum ob dich ein Polizist kontrolliert oder nicht, sondern wenn du in einen Unfall verwickelt wirst, wo du selber nicht mal eine Schuld hast, dannn wirds richtig interessant, denn dann interessiert das keinen ob du zum Feuerwehreinsatz musst oder nicht. Und das ganze hat dann auch nichts mehr mit Sonder- bzw. Wegerecht zutun.


    Was anderes ist es, wenn du den Führerschein in die Arbeit hast, wo du mit 17 Jahren den Weg in die Arbeit und wieder zurück fahren darfst,
    sowie den Weg zur nächstgelegenen Tankstelle. Da könnte man sagen, wenn ich gerade von der Arbeit heimfahre, und da Piepser geht,
    dann wäre es noch akzeptabel wenn du dann zum Gerätehaus fährst, aber draufanlegen würd ich das ganze wirklich nicht.

  3. #3
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    Wie kommt ihr darauf das es Fahren ohne Fahrerlaubnis ist?
    Er hat doch eine Fahrerlaubnis, nur eben mit Auflagen und wenn er nun gegen diese Auflagen verstößt zahlt er das. (ca 50 € + Gebühren + Punkte + Aufbauseminar) Die Prüfbescheinigung wird entzogen und nach dem Aufbauseminar eine neue ausgestellt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Wie kommt ihr darauf das es Fahren ohne Fahrerlaubnis ist?
    Er hat doch eine Fahrerlaubnis, nur eben mit Auflagen und wenn er nun gegen diese Auflagen verstößt zahlt er das. (ca 50 € + Gebühren + Punkte + Aufbauseminar) Die Prüfbescheinigung wird entzogen und nach dem Aufbauseminar eine neue ausgestellt.
    für ne BMA sicher lohnenswert...
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  5. #5
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    @ nederrijner:

    Ich wollte damit ausdrücken, dass der Gedankenansatz von firefighter_fabi bereits falsch ist.

    Das Risiko beim Autofahren besteht nicht in der Tatsache, zufällig von der Polizei angehalten zu werden, sondern einen Unfall zu verursachen bzw. in einen verwickelt zu sein.
    Die Folgen sind meist sehr extrem, wenn man sich in einer solchen Situation nicht an die Regeln hält.
    Aus diesem Grund halte ich den Gedankengang ("Mir passiert schon nix, die Polizei hält mich sicher nicht an") für gefährlich und falsch.

    Diese Argumentation bezieht sich jetzt nicht nur auf das Fahren mit 17, sondern auch auf Fahren mit Alkohol, Fahren mit zu schweren Einsatzfahrzeugen, Sonderbeleuchtungen am Privat-PKW etc sowohl im privaten- als auch im dienstlichen Bereich.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Wie kommt ihr darauf das es Fahren ohne Fahrerlaubnis ist?
    Er hat doch eine Fahrerlaubnis, nur eben mit Auflagen und wenn er nun gegen diese Auflagen verstößt zahlt er das. (ca 50 € + Gebühren + Punkte + Aufbauseminar) Die Prüfbescheinigung wird entzogen und nach dem Aufbauseminar eine neue ausgestellt.

    Ja das ist schon richtig, aber wenn du diese Auflagen nicht erfüllst ist es Fahren ohne Führerschein laut Aussage meines ehemaligen Fahrlehrers.
    Und ob die Prüfbescheinigung nach dem Aufbauseminar gleich wieder ausgestellt wird das ist dem zuständigen Richter überlassen.
    Denn er kann in diesem Fall vorübergehend die Fahrerlaubnis entziehen.

    Aber das ganze hat im Prinzip ja nix mitm Thema zu tun.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Skyfire 4S Beitrag anzeigen
    Ja das ist schon richtig, aber wenn du diese Auflagen nicht erfüllst ist es Fahren ohne Führerschein laut Aussage meines ehemaligen Fahrlehrers.
    So ein Unsinn ...
    In meinem Führerschein steht auch die Auflage nur mit geeigneter Sehhilfe.
    Wenn ich die Brille nicht aufhabe und fahre ist das noch lange kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    So ein Unsinn ...
    In meinem Führerschein steht auch die Auflage nur mit geeigneter Sehhilfe.
    Wenn ich die Brille nicht aufhabe und fahre ist das noch lange kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Aber Fahren ohne Versicherungsschutz!

  9. #9
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von alphapoc Beitrag anzeigen
    Aber Fahren ohne Versicherungsschutz!
    Nur Vollkasko... die Haftplicht besteht weiter, sie kann dich nur bis zu 5000€ anschließend in Regreß nehmen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Skyfire 4S Beitrag anzeigen
    Ja das ist schon richtig, aber wenn du diese Auflagen nicht erfüllst ist es Fahren ohne Führerschein laut Aussage meines ehemaligen Fahrlehrers.
    Das ist so nicht wirklich richtig!

    Wenn ich gegen Auflagen verstoße, die in meinem Führerschein eingetragen sind, begehen ich eine Verkehrsordnungswidrigkeit die mit Verwarnungs- oder Bußgeld belegt sind. Fehlende Brille zum Beispiel oder Ersatzbrille nicht mitgeführt.

    Wenn ich allerdings gegen Beschränkungen verstoße, kann es durchaus ein Fahren ohne Fahrerlaubnis sein. Beschränkungen sind zum Beispiel vorgeschriebene technische Änderungen am Fahrzeug oder Beschränkungen hinsichtlich der Antriebsart (ATM-Getriebe vorgeschrieben; Handgas vorgeschrieben, Lenkradbremse vorgeschrieben)!

    Und da das "Begleitende Fahren mit 17" eben die Auflage mit sich zieht, mit einer namendlich belanten und eingetragenen Begleitperson zu fahren, kann ein Verstoß gegen diese Auflage kein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach sich ziehen.

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