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Thema: Führerschein ab 17 - Fahren ohne Begleitperson im Einsatzfall

  1. #16
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    @ nederrijner:

    Ich wollte damit ausdrücken, dass der Gedankenansatz von firefighter_fabi bereits falsch ist.

    Das Risiko beim Autofahren besteht nicht in der Tatsache, zufällig von der Polizei angehalten zu werden, sondern einen Unfall zu verursachen bzw. in einen verwickelt zu sein.
    Die Folgen sind meist sehr extrem, wenn man sich in einer solchen Situation nicht an die Regeln hält.
    Aus diesem Grund halte ich den Gedankengang ("Mir passiert schon nix, die Polizei hält mich sicher nicht an") für gefährlich und falsch.

    Diese Argumentation bezieht sich jetzt nicht nur auf das Fahren mit 17, sondern auch auf Fahren mit Alkohol, Fahren mit zu schweren Einsatzfahrzeugen, Sonderbeleuchtungen am Privat-PKW etc sowohl im privaten- als auch im dienstlichen Bereich.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #17
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Auch wenn jetzt wieder welche aufstöhnen: Würde man konsequent die UVV auslegen, und den Sinn von U18 im Einsatz überdenken, dann wäre eine solche Frage wie diese hier schon erledigt...
    Allerdings stöhne ich da auf! Was soll denn so ein Kommentar? Du kannst manchen Kameraden der 6 Jahre JF hinter sich hat manchmal besser einsetzen als... du weißt wie der Satz endet. Was das mit der UVV zu tun haben soll erklär mir mal bitte!

    Zitat Zitat von Alterlöschknecht Beitrag anzeigen
    Bei uns gibt das Problem nicht ,denn bei uns gibts den Pieper erst am 18. Geburtstag und ab dann wird mit ausgerückt.
    Schön für euch, wenn du dich aber mal in kleineren Dörfern umguckst, wirst du sehen dass dort auf manchen Dächern so merkwürdige große, schwarze Pilze wachsen, die manchmal unvorhergesehen einen Höllenlärm machen... Die hörst du auch wenn du noch nicht 18 bist.

    Nicht zu vergessen dass es Leute gibt, bei denen vielleicht die Eltern oder Geschwister ebenfalls aktiv sind und einen Melder zuhause haben.

    Zitat Zitat von KaiKoenig Beitrag anzeigen
    einige Leute nehmen sich einfach zu wichtig. Der Einsatz kann auch ohne dich bewältigt werden.
    Vollkommen unpassender Kommentar! Find ich persönlich S C H E I S S E. Das selbe kannst du genau so über jeden anderen Kameraden sagen. Jeder Einsatz kann bewältigt werden, egal welcher Kamerad fehlt. Wichtig ist doch das Zusammenwirken, Teamwork ist das Stichwort. Ohne Leute kannst du kein Feuer löschen.
    Bist du denn der Meinung du kannst dich als "wichtig" bezeichnen, und ohne dich kann kein Einsatz bewältigt werden, ja?

    Zitat Zitat von KaiKoenig Beitrag anzeigen
    Fahren mit 17 ohne die Begleitperson ist Fahren ohne Fahrerlaubnis. Was ist daran so schwer zu verstehen?
    Liest du eigentlich die vorhergehenden Beiträge, oder hämmerst du stumpf drauf los nachdem du den Threadtitel gelesen hast?? Diese Aussage ist FALSCH, sieh es ein und gib es zu. Es stimmt nicht was du da behauptest, Punkt.

    Zitat Zitat von KaiKoenig Beitrag anzeigen
    Ich glaube nicht, dass ein 17-jähriger durch einen Unfall, der vielleicht einen hohen Sachschaden oder Personen verletzt, sein Leben negativ beeinflussen sollte.
    Du, ich glaube das sollte nicht nur ein 17-jähriger nicht, das sollte meines Erachtens nach niemand tun.

    Zitat Zitat von KaiKoenig Beitrag anzeigen
    Nach dem Unfall stellt sich dann noch heraus, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. Dann ist das Unglück komplett.
    Was tut das nun zur Sache? Ändert es etwas, ob ich nun auf der Fahrt zum Großfeuer oder Verkehrsunfall, oder eben zur BMA verunglücke?

  3. #18
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Was das mit der UVV zu tun haben soll erklär mir mal bitte!
    Die UVV* sagt, das "beim Feuerwehrdienst von Feuerwehranwärtern und Angehörigen der Jugendfeuerwehren deren Leistungsfähigkeit und Ausbildungsstand zu berücksichtigen ist." Außerdem "dürfen Feuerwehranwärter nur gemeinsam mit einem erfahrenen Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden." Dabei wird hinsichtlich Leistungsfähigkeit (z.B. Altersgrenzen) und Ausbildungsstand (z.B. Grundausbildung) auf die landesrechtlichen Vorschriften verwiesen.

    In meinem BL, und auch in diversen anderen, hat das zur Konsequenz, das ich Leute U18 entweder gar nicht einsetzen kann, oder sie mir nur unnötig weitere Einsatzkräfte binden.
    Ergo: der U18-Feuerwehrangehörige muss sich erst gar keine Gedanken machen, wie er im Einsatzfall das Gerätehaus anfährt.

    Entsprechender Thread wurde ja schon hier schon genannt: http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=34586

    Dieser Thread hier ist eine bei Feuerwehrs nicht untypische Verdrehung von "Ursache" und "Wirkung". Man ignoriert eine Gegebenheit, und macht sich dann aber hochtrabend Gedanken darüber, wie man sich die Konsequenz daraus am besten strickt.


    *So vehement, wie du in deinem Beitrag hier (und anderen) rüberkommst, denke ich, ich brauche die genauen Paragraphen nicht nennen - die kennst du ja sicher...

  4. #19
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    Und wodurch gewinnst du an Erfahrung? Dadurch dass du bei Einsätzen zuhause sitzt?
    Mit 18 hat man dann automatisch die Erfahrung und Berechtigung zu Einsätzen mit rauszufahren, obwohl du das in deinem Beitrag aber an dem Dienstgrad des Anwärters festmachst? Auch ein 50-jähriger kann der FW beitreten und ist zunächst Anwärter, mir fehlt da der Zusammenhang! Desweiteren kannst du mit 17 schon ohne weiteres ein Feuerwehrmann(SB) sein.

    Wenn das überall so läuft, dann wundern mich die Nachwuchssorgen mancher Wehren nicht.

  5. #20
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    *gähn*

    Anstatt einfach auf das Thema einzugehen, geht die selbe alte Leier wieder los...
    Darf ich unter 18 schon Feuerwehrmann sein...?
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  6. #21
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Mit 18 hat man dann automatisch die Erfahrung und Berechtigung zu Einsätzen mit rauszufahren, obwohl du das in deinem Beitrag aber an dem Dienstgrad des Anwärters festmachst? Auch ein 50-jähriger kann der FW beitreten und ist zunächst Anwärter, mir fehlt da der Zusammenhang!
    Wieso? Auch der 50jährige Quereinsteiger als Anwärter wird genaus so behandelt werden (müssen), wie der 16/17/18-jährige.
    Nur ist der letztgenannte zwangsläufig ein Anwärter.

  7. #22
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    So und können wir beim Thema bleiben und das andere Thema in dem passenden Thread fortführen bzw. da steht eigentlich schon alles? ;)
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  8. #23
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    Richtig, zwangsläufig ist der 17/18-jährige ein Anwärter... Was habe ich denn gerade geschrieben?? Da brauchen wir uns gar nicht zu streiten oder zu diskutieren, das ganze ließe sich mit einer einfachen Frage beantworten:

    Wo lebst du eigentlich?

    In Niedersachsen kannst du selbstverständlich schon mit 17 ein FM sein. Tut hier aber nichts zur Sache.


    Da der ganze Thread hier schon merkwürdig angefangen hat, Zitat "Es ist ja rechtlich so, dass man auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus auch schon gewisse Sonderrechte in Anspruch nehmen kann.", möchte ich dem Threadersteller nur folgendes mit auf den Weg geben:

    Kollege, lass es. Auch wenn das Feuer noch so groß ist und einem der Arsch brennt, weil man unbedingt mit will, lass es. Du hast nichts davon außer großen Ärger.
    Dafür muss noch nichtmal was passieren. Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass weder deine Eltern, noch die Führung deiner Wehr von der Idee begeistert sind, dass du als Fahranfänger alleine zum Einsatz bügelst. Jeder einzelne von uns weiß wie es zu Anfang ist, dann ist der Adrenalinspiegel auch noch unter der Decke, dir fehlt die Fahrerfahrung, du willst dann noch möglichst schnell zum Gerätehaus kommen...
    Sei so verantwortungsbewusst, und lass das sein, warte noch ein Jahr, und gut ist.

    Natürlich kann ich hier viel erzählen. Bringt bloß alles nichts, wenn du dir das nicht zu Herzen nimmst und denkst, was will der eigentlich.

    Deshalb kann ich nur an deine Vernunft appellieren. Du hast keine Sonderrechte, du wirst keine Sondergenehmigung bekommen, wie sie z.B. möglich wäre wenn du sehr abgelegen wohnst und jeden Tag zur Schule müsstest, und das eine Jahr geht eigentlich viel zu schnell rum, um sich da großartig Gedanken drum zu machen.

    Wie viele Einsätze habt ihr denn pro Jahr? Wenn du davon jetzt mal abrechnest wie oft du nicht Zuhause bist, und wie oft dich ein anderer fahren kann, was bleibt dann noch?

  9. #24
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    So, wahnsinnig tolles Forum. Ich habe eine einfache fachliche Frage gestellt und bekomme stattdessen nur Vorwürfe an den Kopf geworfen. MeisterH hat eigentlich alles schon gesagt, was ich meine und ich kann nur nochmal hinzufügen, ich finde es unglaublich wie sich manche Foren-Mitglieder hier verhalten, mit Kameradschaft hat das rein gar nichts zu tun. Es ging auch nie darum, wie wichtig es ist, ob ich oder irgendein anderer U18-Feuerwehrler zum Einsatz kommen muss, deswegen finde ich es wirklich einfach nur ganz schön unverschämt als Antwort etwas hinzuwerfen wie "Nimm dich mal nich so wichtig". Wer sowas schreibt muss entweder ganz schön arrogant sein, um sich selbst für sooo viel wichtiger zu halten, als irgendjemand anderen in der Feuerwehr oder ziemliche Probleme mit sich selbst haben.

    Ich finde es nur komisch, dass das Einstiegsalter bei fast allen Feuerwehren weiter nach unten gesetzt wird und nahezu bei jeder Wehr für den Nachwuchs geworben wird, wenn es (so hört sich die Meinungen von einigen hier an) doch am besten gar keine unter 18-jährigen Feuerwehrler geben würde.

    Achja und danke an die wenigen fachlichen und themenbezogenen Antworten von ein paar Benutzern, hat mir sehr weitergeholfen.
    Feuerwehr - Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit

  10. #25
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Wie kommt ihr darauf das es Fahren ohne Fahrerlaubnis ist?
    Er hat doch eine Fahrerlaubnis, nur eben mit Auflagen und wenn er nun gegen diese Auflagen verstößt zahlt er das. (ca 50 € + Gebühren + Punkte + Aufbauseminar) Die Prüfbescheinigung wird entzogen und nach dem Aufbauseminar eine neue ausgestellt.

    Ja das ist schon richtig, aber wenn du diese Auflagen nicht erfüllst ist es Fahren ohne Führerschein laut Aussage meines ehemaligen Fahrlehrers.
    Und ob die Prüfbescheinigung nach dem Aufbauseminar gleich wieder ausgestellt wird das ist dem zuständigen Richter überlassen.
    Denn er kann in diesem Fall vorübergehend die Fahrerlaubnis entziehen.

    Aber das ganze hat im Prinzip ja nix mitm Thema zu tun.

  11. #26
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Vollkommen unpassender Kommentar! Find ich persönlich S C H E I S S E. Das selbe kannst du genau so über jeden anderen Kameraden sagen. Jeder Einsatz kann bewältigt werden, egal welcher Kamerad fehlt. Wichtig ist doch das Zusammenwirken, Teamwork ist das Stichwort. Ohne Leute kannst du kein Feuer löschen.
    Bist du denn der Meinung du kannst dich als "wichtig" bezeichnen, und ohne dich kann kein Einsatz bewältigt werden, ja?

    Liest du eigentlich die vorhergehenden Beiträge, oder hämmerst du stumpf drauf los nachdem du den Threadtitel gelesen hast?? Diese Aussage ist FALSCH, sieh es ein und gib es zu. Es stimmt nicht was du da behauptest, Punkt.
    ne, da hast du mich falsch verstanden. Jeder, der meint, er müsste gültige Rechtsnormen außer Acht lassen, um zum Einsatz zu kommen, der handelt unverantwortlich. Ich bin genauso unwichtig als einzelner. Die Wichtigkeit der Feuerwehrkameraden entsteht auf jeden Fall im Team. Aus dem sich das Team bei einem Einsatz zusammensetzt, spielt erst einmal keine Rolle. Deswegen sollte sich ein einzelner nicht zu wichtig nehmen. Das ist deine Meinung - ich habe eine andere davon. :-)


    <<< Zitat aus den Auflagen:
    Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen ("Vergessen") der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.
    <<< Zitat Ende

    Wie nennst du das denn sonst? Die Folgen sind jawohl eindeutig beschrieben. Und ist es das für einen Einsatz wert? Egal welcher Art? Ich denke nicht.

    Außerdem spreche ich mich nicht davon frei, dass meine Kommentare persönlich beeinflusst sind.

  12. #27
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    Zitat Zitat von Skyfire 4S Beitrag anzeigen
    Ja das ist schon richtig, aber wenn du diese Auflagen nicht erfüllst ist es Fahren ohne Führerschein laut Aussage meines ehemaligen Fahrlehrers.
    So ein Unsinn ...
    In meinem Führerschein steht auch die Auflage nur mit geeigneter Sehhilfe.
    Wenn ich die Brille nicht aufhabe und fahre ist das noch lange kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #28
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    So ein Unsinn ...
    In meinem Führerschein steht auch die Auflage nur mit geeigneter Sehhilfe.
    Wenn ich die Brille nicht aufhabe und fahre ist das noch lange kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Aber Fahren ohne Versicherungsschutz!

  14. #29
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    Zitat Zitat von alphapoc Beitrag anzeigen
    Aber Fahren ohne Versicherungsschutz!
    Nur Vollkasko... die Haftplicht besteht weiter, sie kann dich nur bis zu 5000€ anschließend in Regreß nehmen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #30
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Skyfire 4S Beitrag anzeigen
    Ja das ist schon richtig, aber wenn du diese Auflagen nicht erfüllst ist es Fahren ohne Führerschein laut Aussage meines ehemaligen Fahrlehrers.
    Das ist so nicht wirklich richtig!

    Wenn ich gegen Auflagen verstoße, die in meinem Führerschein eingetragen sind, begehen ich eine Verkehrsordnungswidrigkeit die mit Verwarnungs- oder Bußgeld belegt sind. Fehlende Brille zum Beispiel oder Ersatzbrille nicht mitgeführt.

    Wenn ich allerdings gegen Beschränkungen verstoße, kann es durchaus ein Fahren ohne Fahrerlaubnis sein. Beschränkungen sind zum Beispiel vorgeschriebene technische Änderungen am Fahrzeug oder Beschränkungen hinsichtlich der Antriebsart (ATM-Getriebe vorgeschrieben; Handgas vorgeschrieben, Lenkradbremse vorgeschrieben)!

    Und da das "Begleitende Fahren mit 17" eben die Auflage mit sich zieht, mit einer namendlich belanten und eingetragenen Begleitperson zu fahren, kann ein Verstoß gegen diese Auflage kein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach sich ziehen.

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