Zitat von Alex22 So ein Unsinn ... In meinem Führerschein steht auch die Auflage nur mit geeigneter Sehhilfe. Wenn ich die Brille nicht aufhabe und fahre ist das noch lange kein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Aber Fahren ohne Versicherungsschutz!
Zitat von alphapoc Aber Fahren ohne Versicherungsschutz! Nur Vollkasko... die Haftplicht besteht weiter, sie kann dich nur bis zu 5000€ anschließend in Regreß nehmen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ... ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
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