Eben! Und wenn es per Sonder- bzw. Ausnahmegenehmigung erlaubt wird, entgegen der StVZO ein Springlicht zu verbauen, dann darf ich es per StVO auch benutzen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Und was soll ich da jetzt nicht verstanden haben?
Eben! Und wenn es per Sonder- bzw. Ausnahmegenehmigung erlaubt wird, entgegen der StVZO ein Springlicht zu verbauen, dann darf ich es per StVO auch benutzen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Und was soll ich da jetzt nicht verstanden haben?
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