Ich denke rechtlich ist das eine Grauzone, deswegen ist es bei uns durch Dienstanweisung verboten. Einen Paragraphen in dem steht, dass es Nötigung ist, gibt es dazu meine ich auch noch, da kennen sich andere sicher besser aus.

Die STVO sagt, Du darfst es ausserhalb benutzen. Ich kenne genug Motorradfahrer die deswegen schon nen Ballon bekommen haben, weil sie der Meinung sind, zwei Scheinwerfer an (Fernlicht) sehen besser aus.

Ausserdem wäre es schöner das ganze mit ein wenig weniger emotionen zu diskutieren...