Hä? Wenns durch ne Ausnahmegenehmigung zugelassen wird, dann nur wenns durchs einschalten des Fahrlichts, deaktiviert wird...
Denn: Nachts machst du automatisch das Fahrlicht an und schon blinkst du nicht mehr unnötig mitm Fernlicht durch die Gegend ;)
Dann hast du den Unterschied von StVO und StVZO noch nicht ganz verstanden ;)
Was du nur nutzen darfst, wenn die Bedingungen aus §35 StVO gegeben sind, du es aber erst überhaupt nicht ans Fahrzeug bauen darfst nach StVZO... Wie soll das bitte gehen?
"1-83-1 für sie neuer Notfalleinsatz... bla blub"... "Ähm sekündchen, ich muss eben rechts ran fahren, das Springlicht ins Fahrzeug installieren, dann drück ich dir die 3 und übernehm den Einsatz selbstredent"... 3 Stunden Später "*klack-klack* die 3"...
MfG Fabsi
P.S.: Und nun nochmal für alle die, die den Aufbau der StVZO nicht ganz verstanden haben:
Ziehmlich weit oben steht da drin, das ALLES was eben NICHT in der Verordnung drin steht, eben auch NICHT erlaubt ist...
Wir sind ja hier nicht in Ammieland, wo ich ne Katze inner Mikrowelle trocknen darf, nur weils nicht in der Anleitung stand, das ichs nicht darf ^^