Tja ... wenn man mal ließt fällt einem was auf ...
Das ist ja auch mal sehr dehnbar.
(4) 1Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.
Und nein, das steht nicht in der StVO sondern in der StVZO.
Genau genommen im § 70 der StVZO .... somit brauch ich mich, sofern man zur Feuerwehr im Einsatz fährt auch nicht an die StVZO halten, sprich ... (macht euch selbst eure Gedanken. :-D)
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.