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Thema: private "SOSI"

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Tja ... wenn man mal ließt fällt einem was auf ...
    Das ist ja auch mal sehr dehnbar.

    (4) 1Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.

    Und nein, das steht nicht in der StVO sondern in der StVZO.
    Genau genommen im § 70 der StVZO .... somit brauch ich mich, sofern man zur Feuerwehr im Einsatz fährt auch nicht an die StVZO halten, sprich ... (macht euch selbst eure Gedanken. :-D)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Wie schon geschrieben: Dann muss man im Einsatzfall erst die Hardware nachrüsten, weil sie in "Friedenszeiten" nicht legal wäre...

  3. #3
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    ... mit dieser Argumentation dürfte "man" ja auch mit Blaulicht fahren.
    Kennzeichnet solo ja nur die Einsatzfahrt und das ich es nicht haben darf, ist ja damit auch egal...
    (Nein, ich hab keins im Auto;-) )
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  4. #4
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    Ich bin jetzt schon mehrfach gebeten worden, dieses Thema zu schließen.

    Um das zu verhindern, würde ich Euch bitte, erst nachzudenken, sich ggf. zu informieren und dann erst hier zu posten.
    Dieses leidige Thema ist jetzt wirklich ausgelutscht genug...

    Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator
    Geändert von Mr. Blaulicht (14.11.2008 um 00:46 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Tja ... wenn man mal ließt fällt einem was auf ...
    Das ist ja auch mal sehr dehnbar.

    (4) 1Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.

    Und nein, das steht nicht in der StVO sondern in der StVZO.
    Genau genommen im § 70 der StVZO .... somit brauch ich mich, sofern man zur Feuerwehr im Einsatz fährt auch nicht an die StVZO halten, sprich ... (macht euch selbst eure Gedanken. :-D)

    So ein Bulshit (sorry)....wenn schon Zitate aus Vorschriften, dann auch bitte die §§ davor und danach und vor allem den ZITIERTEN Paragraphen richtig LESEN und RICHTIG (also VOLLSTÄNDIG) zitieren !!!!!!!!!!!

    Im Satz 2 des Abs. 4 des von dir unvollständig und tendenziös zitierten § 70 heisst es nämlich ganz eindeutig: Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig. !

    Wenn jemand wie Du unvollständig liest und zitiert resultiert daraus dann nämlich solch bl.....auäugige Schlußfolgerungen wie: "... mit dieser Argumentation dürfte "man" ja auch mit Blaulicht fahren."

  6. #6
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    Zitat Zitat von WernerG Beitrag anzeigen
    So ein Bulshit (sorry)....wenn schon Zitate aus Vorschriften, dann auch bitte die §§ davor und danach und vor allem den ZITIERTEN Paragraphen richtig LESEN und RICHTIG (also VOLLSTÄNDIG) zitieren !!!!!!!!!!!
    Mach mal halblang ...
    Warum soll ich was zitieren, was in dem Thread keine Bedeutung hat.
    Hier gings beleuchtete Dachausetzer und Springlichter.
    Und nicht um Blaulichter und Martinshörner.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Mittlerweile "berief" sich jemand auf "deinen" § und glaubte, dass damit auch die Ausrüstung mit KL etc. zulässig wäre ...daher mein *halblanger* Hinweis!

  8. #8
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    Sorry, wollte hier nicht noch mehr Unfrieden stiften.
    War natürlich nicht ernst gemeint !
    Konnte mir diese Argumentation halt nicht vorstellen und hab etwas "überspitzt" geantwortet...
    Keine Angst, ich hab das Blaulicht wieder abbestellt ;-)
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

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  9. #9
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    Bestellen und Besitzen darf man (in D) fast alles ;-))

    Beim NUTZEN sieht's dann anders aus :-)

  10. #10
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    Spielverderber ;-)
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

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  11. #11
    ballalaika Gast
    Zitat Zitat von WernerG Beitrag anzeigen
    Bestellen und Besitzen darf man (in D) fast alles ;-))

    Beim NUTZEN sieht's dann anders aus :-)
    und das ist auch gut so!

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