Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
Ich denke rechtlich ist das eine Grauzone, deswegen ist es bei uns durch Dienstanweisung verboten. Einen Paragraphen in dem steht, dass es Nötigung ist, gibt es dazu meine ich auch noch, da kennen sich andere sicher besser aus.
Diese Dienstanweisung untersagt es aber nur bei euch.
Klar ist das Aufblenden Nötigung, aber wenn Du mit "Sonderrechten" unterwegs bist hast Du eben diese Sonderrechte. Und laut §38 sollen dir die Verkehrsteilnehmer dann ja auch freie Bahn schaffen.

Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
Die STVO sagt, Du darfst es ausserhalb benutzen. Ich kenne genug Motorradfahrer die deswegen schon nen Ballon bekommen haben, weil sie der Meinung sind, zwei Scheinwerfer an (Fernlicht) sehen besser aus.
Na, die hatten ja auch keine Sonderrechte, oder? Also ist es gerechtfertigt. Genauso wenn mit Springlicht am Privat PKW fährst oder mit Fernlicht.

Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
Ausserdem wäre es schöner das ganze mit ein wenig weniger emotionen zu diskutieren...
Da geb ich Dir mal recht, manche regen sich hier echt künstlich auf.