gebt euch mal dieses Video(Nebelscheinweber und Fernlicht): http://www.myvideo.de/watch/5404923/...erwehr_Einsatz
Wieder jemand an der Karre rumgeschraubt;-)
Gleich mit Kennzeichen - muss das sein?
gebt euch mal dieses Video(Nebelscheinweber und Fernlicht): http://www.myvideo.de/watch/5404923/...erwehr_Einsatz
Wieder jemand an der Karre rumgeschraubt;-)
Gleich mit Kennzeichen - muss das sein?
Geändert von STARS of Sky (15.11.2008 um 19:09 Uhr)
am geilsten ist ja der kommentar drunter!
"Für mich als Gemeindewehrführer ist das ok und wird geduldet"
Tut mir leid, aber gerade als Gemeindewehrführer hab ich alle Zeit der Welt um am Einsatzort aufzutauchen!
Oder um es nicht ganz so zu übertreiben: Es macht definitiv keinen Unterschied ob ich privat oder mit Signal anfahre...
Ein Mann ruft den Wetterdienst an und sagt: „Ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass die Feuerwehr gerade Ihre leichte Bewölkung aus meinem Keller pumpt"
Die einen schrauben halt an der "Karre" und die anderen an Meldern ;-)
Es gibt auch welche, die beides machen und beherrschen!
Sorry, das musste nun mal sein...
Und zu dem Auto. Also bei so ner Kiste kann das doch jeder relativ einfach machen... Da is keine Kunst dabei.
Zudem Total unnütz, denn Lichthupe geb ich lieber selber ;-)
Das Blaue Blinklicht hier fehlt noch;)
Hoi,
also die LED schilder Feuerwehr/Einsatz finde ich noch okay.... die sache mit Fernlicht/Nebelscheinwerfer sehe ich ganz anders.
Mir wäre das zu blöd bei Dunkelheit da mit so ner wechselschaltung unterwegs zu sein und ebenso das risiko zu groß das gegenverkehr da durch mein licht nen VU baut oder sonst was.
Wie gesagt meine meinung...
Zu den kommentaren bei den Videos....
Der wehrführer meint wohl das er es tolleriert wenn seine FW-Leute sowas nutzen, er selber hat damit eh kein Problem da Wehrführer so wie Stellvertreter so oder so ne SoSi anlage für ihr Privates KFZ beantragen können und des dann als KDOW laufen lassen können.
Naja... ob sowas Sinnvoll ist... würde ich mich nicht festlegen, das hängt wie ich finde stark von vielen Örtlichen gegebenheiten ab.
tzjoa... alles mist solangs ned legal ist... auch wenn der wehrführer es toleriert, bei so ner schaltung wird die versicherung wenn was ist sicherlich Terror schieben... und in 90% der landkreise wohl auch die Polizei.
Tja, muss jeder selbst wissen was er macht.
1. Ich halte das für sehr gefährlich. Nicht das bei den meisten Kameraden so oder so das Gehirn ausgeschaltet wird wenn der Melder geht, nun auch noch mit "Sodndersignalanlage light" unterwegs.
2. Lichttechnische Veränderung am Fahrzeug --> Betriebserlaubnis erloschen und kein Versicherungsschutz mehr.
Den Rest spare ich mir.
Ich hab mal gehört das Springlicht sogar bei Einsatzfahrzeugen verboten ist?
Das Spriglicht, ist ein wenig zu viel des guten. Erlischt dabei nicht sogar die Betriebserlaubnis des Fzg.?
Beim DRK wurde das Springlicht 1994 untersagt, was man aber mit Sondergenehmigung betreiben darf.
Das LED-Schild wiederrum finde ich genial.Wo kann man sowas erwerben?
Das kann man zum Beispiel bei Firma Lohr kaufen - http://www.robertlohr.de/
Der Preis für das Schild mit den blauen LEDs lautet 286,00 € (ohne blaue 216,00 €) Lieferung erfolgt ab Werk, zzgl. 19% MwSt.
Die Lieferzeit beträgt ca. 4-5 Wochen, da das Schild erst nach Bestellung gefertigt wird und kein Lagerartikel ist.
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Eigentlich ja doch, primär ist mal alles Verboten, was nicht "geregelt Erlaubt" ist...
Das man mit einer "Ausnahmegenehmigung" (so heits richtig *hihi*) so ziehmlich alles ans Auto schrauben darf, ist wohl auch klar... Is dann allerdings nur ne Ausnahme und nicht die Regel ;)
MfG Fabsi
P.S.: Wollts nur klarer Formuliert sehen *g*
Dem ist sehr wohl so... erstens bei uns durch Dienstanweisung, zweitens Bundesweit durch die Straßenverkehrsordnung, da das Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften nicht benutzt werden darf. Eine Eintragung ändert daran auch nichts, man darf es nur ausserhalb als Warn- und Überholsignal nutzen. (Auch die Polizei!)
Wie einige schon erwähnt haben finde ich es auch ziemlich unnütz und man zieht sich damit höchstens den Zorn der Gesetzeshüter auf den Hals. Dann kommt man zumindest bei dem Alarm auch nicht mehr am Gerätehaus an...
Nein, ist es nicht!
Aufgrund einer Dienstanweisung kannst Du unmöglich auf den Rest von Deutschland schließen
siehe hierzu § 35, StVO Sonderrechte: Sie setzt die StVO außer Kraft, soweit das unbedingt nötig ist. Und da Springlicht eine deutlich bessere Warnwirkung hat, sehe ich diesen Punkt als gegeben.
Springlicht ist nicht ein intermittierendes Fernlicht sondern eher im Sinne einer Lichthupe zu verstehen. Und die ist auch innerorts erlaubt.
Im den von Dir zitierten Beiträgen ging es um Einsatzfahrzeuge. Und bei denen finde ich das Springlicht ziemlich sinnvoll.
Gruß, Mr. Blaulicht
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