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Thema: private "SOSI"

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    ballalaika Gast
    Ich hab mal gehört das Springlicht sogar bei Einsatzfahrzeugen verboten ist?

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
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    Zitat Zitat von ballalaika Beitrag anzeigen
    Ich hab mal gehört das Springlicht sogar bei Einsatzfahrzeugen verboten ist?
    Dem ist nicht so. Man muss eine Antrag auf Sondergenehmigung stellen und dann kann man sich das eintragen lassen an Einsatzfahrzeugen. Siehe auch Polizei.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  3. #3
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    Das Spriglicht, ist ein wenig zu viel des guten. Erlischt dabei nicht sogar die Betriebserlaubnis des Fzg.?
    Beim DRK wurde das Springlicht 1994 untersagt, was man aber mit Sondergenehmigung betreiben darf.
    Das LED-Schild wiederrum finde ich genial.Wo kann man sowas erwerben?

  4. #4
    STARS of Sky Gast
    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Das Spriglicht, ist ein wenig zu viel des guten. Erlischt dabei nicht sogar die Betriebserlaubnis des Fzg.?
    Beim DRK wurde das Springlicht 1994 untersagt, was man aber mit Sondergenehmigung betreiben darf.
    Das LED-Schild wiederrum finde ich genial.Wo kann man sowas erwerben?
    Bei LED Schild erlischt genauso die Betriebserlaubnis!!!

  5. #5
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    Zitat Zitat von STARS of Sky Beitrag anzeigen
    Bei LED Schild erlischt genauso die Betriebserlaubnis!!!
    Wieso? Das LED-Schild wird doch bloß, am Spiegel angeklemmt, und übers Bordnetz betrieben, und ist doch keine Bauliche Veränderrung!

  6. #6
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    2.759
    Moin..

    Naja, im Endeffekt wird diesem Gefährt doch wohl folgendes passieren:

    * Fährt der Besitzer so zum Tüv und findet der Prüfer den ominösen Schalter,
    kriegt er keinen Aufkleber ..

    * Fährt er gegen einen Baum/Mensch/was auch immer, ist unerheblich, was
    genau nun das LED-Schild / Lichtblinkerei genau juristisch ist, da es vmtl. je
    nach Auftreten des Fahrzeugbesitzers "Ich bin doch wichtig" auf "schwerwiegender
    Eingriff in den Strassenverkehr" hinauslaufen könnte, und das kriegt man auch
    mit "unmodifizierten Autos" auf "Einsatzfahrten" hin ..

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  7. #7
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    Blablabla. Und wen interessiert das alles? Funk mithören ist verboten, an nen Busch pissen ist verboten und Auto fahren wenn man was auf dem Kessel hat genauso. Wer hat denn irgendwas davon noch nicht gemacht?

    Man, regt euch über andere Sachen auf... Total unwichtig sowas. Wenn überhaupt würde ich mich aufregen dass jemand Geld für so ein Schrott-Schild rauswirft aber gleichzeitig so eine Ranz-Karre fährt...

  8. #8
    Registriert seit
    06.06.2007
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    376
    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Blablabla. Und wen interessiert das alles? Funk mithören ist verboten, an nen Busch pissen ist verboten und Auto fahren wenn man was auf dem Kessel hat genauso. Wer hat denn irgendwas davon noch nicht gemacht?

    Man, regt euch über andere Sachen auf... Total unwichtig sowas. Wenn überhaupt würde ich mich aufregen dass jemand Geld für so ein Schrott-Schild rauswirft aber gleichzeitig so eine Ranz-Karre fährt...
    abgesehen von deinem ton:
    Es macht aber einen entscheidenden Unterschied ob man damit Leben gefährdet oder nicht!
    Ein Mann ruft den Wetterdienst an und sagt: „Ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass die Feuerwehr gerade Ihre leichte Bewölkung aus meinem Keller pumpt"

  9. #9
    Registriert seit
    19.02.2008
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    509
    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Blablabla. Und wen interessiert das alles? Funk mithören ist verboten, an nen Busch pissen ist verboten und Auto fahren wenn man was auf dem Kessel hat genauso. Wer hat denn irgendwas davon noch nicht gemacht?

    Man, regt euch über andere Sachen auf... Total unwichtig sowas. Wenn überhaupt würde ich mich aufregen dass jemand Geld für so ein Schrott-Schild rauswirft aber gleichzeitig so eine Ranz-Karre fährt...
    looool wie geil.

    Aber recht hatter irgendwo^^

  10. #10
    ballalaika Gast
    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Blablabla. Und wen interessiert das alles? Funk mithören ist verboten, an nen Busch pissen ist verboten und Auto fahren wenn man was auf dem Kessel hat genauso. Wer hat denn irgendwas davon noch nicht gemacht?
    Also ich fahr nicht besoffen Auto und die meisten User in diesem Forum bestimmt auch nicht. So wie Du dich ausdrückst hast du das scheinbar schon getan, falls ja... finde ich schwach und dann noch als Feuerwehrmann! Schäm dich!

    Zitat Zitat von Feuermännchen Beitrag anzeigen
    looool wie geil.

    Aber recht hatter irgendwo^^
    Und du genauso
    Geändert von ballalaika (09.11.2008 um 09:11 Uhr)

  11. #11
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Das LED-Schild wiederrum finde ich genial.Wo kann man sowas erwerben?
    Das kann man zum Beispiel bei Firma Lohr kaufen - http://www.robertlohr.de/


    Der Preis für das Schild mit den blauen LEDs lautet 286,00 € (ohne blaue 216,00 €) Lieferung erfolgt ab Werk, zzgl. 19% MwSt.

    Die Lieferzeit beträgt ca. 4-5 Wochen, da das Schild erst nach Bestellung gefertigt wird und kein Lagerartikel ist.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  12. #12
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    29.03.2006
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    5.311
    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Dem ist nicht so.
    Eigentlich ja doch, primär ist mal alles Verboten, was nicht "geregelt Erlaubt" ist...

    Das man mit einer "Ausnahmegenehmigung" (so heits richtig *hihi*) so ziehmlich alles ans Auto schrauben darf, ist wohl auch klar... Is dann allerdings nur ne Ausnahme und nicht die Regel ;)

    MfG Fabsi

    P.S.: Wollts nur klarer Formuliert sehen *g*

  13. #13
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    Zitat Zitat von ballalaika Beitrag anzeigen
    Ich hab mal gehört das Springlicht sogar bei Einsatzfahrzeugen verboten ist?
    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Dem ist nicht so. Man muss eine Antrag auf Sondergenehmigung stellen und dann kann man sich das eintragen lassen an Einsatzfahrzeugen. Siehe auch Polizei.
    Dem ist sehr wohl so... erstens bei uns durch Dienstanweisung, zweitens Bundesweit durch die Straßenverkehrsordnung, da das Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften nicht benutzt werden darf. Eine Eintragung ändert daran auch nichts, man darf es nur ausserhalb als Warn- und Überholsignal nutzen. (Auch die Polizei!)

    Wie einige schon erwähnt haben finde ich es auch ziemlich unnütz und man zieht sich damit höchstens den Zorn der Gesetzeshüter auf den Hals. Dann kommt man zumindest bei dem Alarm auch nicht mehr am Gerätehaus an...

  14. #14
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    4.289
    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    Dem ist sehr wohl so...
    Nein, ist es nicht!
    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    erstens bei uns durch Dienstanweisung,
    Aufgrund einer Dienstanweisung kannst Du unmöglich auf den Rest von Deutschland schließen
    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    zweitens Bundesweit durch die Straßenverkehrsordnung, da das Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften nicht benutzt werden darf.
    siehe hierzu § 35, StVO Sonderrechte: Sie setzt die StVO außer Kraft, soweit das unbedingt nötig ist. Und da Springlicht eine deutlich bessere Warnwirkung hat, sehe ich diesen Punkt als gegeben.
    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    Eine Eintragung ändert daran auch nichts, man darf es nur ausserhalb als Warn- und Überholsignal nutzen. (Auch die Polizei!)
    Springlicht ist nicht ein intermittierendes Fernlicht sondern eher im Sinne einer Lichthupe zu verstehen. Und die ist auch innerorts erlaubt.
    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    Wie einige schon erwähnt haben finde ich es auch ziemlich unnütz und man zieht sich damit höchstens den Zorn der Gesetzeshüter auf den Hals. Dann kommt man zumindest bei dem Alarm auch nicht mehr am Gerätehaus an...
    Im den von Dir zitierten Beiträgen ging es um Einsatzfahrzeuge. Und bei denen finde ich das Springlicht ziemlich sinnvoll.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  15. #15
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.257
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Und da Springlicht eine deutlich bessere Warnwirkung hat, sehe ich diesen Punkt als gegeben.
    Dein Springlicht darf aber nur funktionieren wenn die Beleuchtung eingeschaltet ist. :-D (wenn überhaupt)
    Ist der Lichtschalter aus, darf deine Springlichtschaltung nicht gehen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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