Ich hab mal gehört das Springlicht sogar bei Einsatzfahrzeugen verboten ist?
Ich hab mal gehört das Springlicht sogar bei Einsatzfahrzeugen verboten ist?
Das Spriglicht, ist ein wenig zu viel des guten. Erlischt dabei nicht sogar die Betriebserlaubnis des Fzg.?
Beim DRK wurde das Springlicht 1994 untersagt, was man aber mit Sondergenehmigung betreiben darf.
Das LED-Schild wiederrum finde ich genial.Wo kann man sowas erwerben?
Moin..
Naja, im Endeffekt wird diesem Gefährt doch wohl folgendes passieren:
* Fährt der Besitzer so zum Tüv und findet der Prüfer den ominösen Schalter,
kriegt er keinen Aufkleber ..
* Fährt er gegen einen Baum/Mensch/was auch immer, ist unerheblich, was
genau nun das LED-Schild / Lichtblinkerei genau juristisch ist, da es vmtl. je
nach Auftreten des Fahrzeugbesitzers "Ich bin doch wichtig" auf "schwerwiegender
Eingriff in den Strassenverkehr" hinauslaufen könnte, und das kriegt man auch
mit "unmodifizierten Autos" auf "Einsatzfahrten" hin ..
Gruss,
Tim
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In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??
Meine private Webseite: http://www.db1jat.org
Blablabla. Und wen interessiert das alles? Funk mithören ist verboten, an nen Busch pissen ist verboten und Auto fahren wenn man was auf dem Kessel hat genauso. Wer hat denn irgendwas davon noch nicht gemacht?
Man, regt euch über andere Sachen auf... Total unwichtig sowas. Wenn überhaupt würde ich mich aufregen dass jemand Geld für so ein Schrott-Schild rauswirft aber gleichzeitig so eine Ranz-Karre fährt...
Geändert von ballalaika (09.11.2008 um 09:11 Uhr)
Das kann man zum Beispiel bei Firma Lohr kaufen - http://www.robertlohr.de/
Der Preis für das Schild mit den blauen LEDs lautet 286,00 € (ohne blaue 216,00 €) Lieferung erfolgt ab Werk, zzgl. 19% MwSt.
Die Lieferzeit beträgt ca. 4-5 Wochen, da das Schild erst nach Bestellung gefertigt wird und kein Lagerartikel ist.
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Eigentlich ja doch, primär ist mal alles Verboten, was nicht "geregelt Erlaubt" ist...
Das man mit einer "Ausnahmegenehmigung" (so heits richtig *hihi*) so ziehmlich alles ans Auto schrauben darf, ist wohl auch klar... Is dann allerdings nur ne Ausnahme und nicht die Regel ;)
MfG Fabsi
P.S.: Wollts nur klarer Formuliert sehen *g*
Dem ist sehr wohl so... erstens bei uns durch Dienstanweisung, zweitens Bundesweit durch die Straßenverkehrsordnung, da das Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften nicht benutzt werden darf. Eine Eintragung ändert daran auch nichts, man darf es nur ausserhalb als Warn- und Überholsignal nutzen. (Auch die Polizei!)
Wie einige schon erwähnt haben finde ich es auch ziemlich unnütz und man zieht sich damit höchstens den Zorn der Gesetzeshüter auf den Hals. Dann kommt man zumindest bei dem Alarm auch nicht mehr am Gerätehaus an...
Nein, ist es nicht!
Aufgrund einer Dienstanweisung kannst Du unmöglich auf den Rest von Deutschland schließen
siehe hierzu § 35, StVO Sonderrechte: Sie setzt die StVO außer Kraft, soweit das unbedingt nötig ist. Und da Springlicht eine deutlich bessere Warnwirkung hat, sehe ich diesen Punkt als gegeben.
Springlicht ist nicht ein intermittierendes Fernlicht sondern eher im Sinne einer Lichthupe zu verstehen. Und die ist auch innerorts erlaubt.
Im den von Dir zitierten Beiträgen ging es um Einsatzfahrzeuge. Und bei denen finde ich das Springlicht ziemlich sinnvoll.
Gruß, Mr. Blaulicht
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