Moin..
Naja, im Endeffekt wird diesem Gefährt doch wohl folgendes passieren:
* Fährt der Besitzer so zum Tüv und findet der Prüfer den ominösen Schalter,
kriegt er keinen Aufkleber ..
* Fährt er gegen einen Baum/Mensch/was auch immer, ist unerheblich, was
genau nun das LED-Schild / Lichtblinkerei genau juristisch ist, da es vmtl. je
nach Auftreten des Fahrzeugbesitzers "Ich bin doch wichtig" auf "schwerwiegender
Eingriff in den Strassenverkehr" hinauslaufen könnte, und das kriegt man auch
mit "unmodifizierten Autos" auf "Einsatzfahrten" hin ..
Gruss,
Tim




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