Moin..
Naja, im Endeffekt wird diesem Gefährt doch wohl folgendes passieren:
* Fährt der Besitzer so zum Tüv und findet der Prüfer den ominösen Schalter,
kriegt er keinen Aufkleber ..
* Fährt er gegen einen Baum/Mensch/was auch immer, ist unerheblich, was
genau nun das LED-Schild / Lichtblinkerei genau juristisch ist, da es vmtl. je
nach Auftreten des Fahrzeugbesitzers "Ich bin doch wichtig" auf "schwerwiegender
Eingriff in den Strassenverkehr" hinauslaufen könnte, und das kriegt man auch
mit "unmodifizierten Autos" auf "Einsatzfahrten" hin ..
Gruss,
Tim
--
In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??
Meine private Webseite: http://www.db1jat.org
Blablabla. Und wen interessiert das alles? Funk mithören ist verboten, an nen Busch pissen ist verboten und Auto fahren wenn man was auf dem Kessel hat genauso. Wer hat denn irgendwas davon noch nicht gemacht?
Man, regt euch über andere Sachen auf... Total unwichtig sowas. Wenn überhaupt würde ich mich aufregen dass jemand Geld für so ein Schrott-Schild rauswirft aber gleichzeitig so eine Ranz-Karre fährt...
Ist eine lichttechnische Veränderung wie ein beleuchteter Dachaufsetzer und dazu gibt es hier ja tonnenweise Diskussionen....
Wieder einer.
Wohl auch nicht ganz legal,...?!?!
http://de.youtube.com/watch?v=Znb7lXsxEvk
...zumal der Normalbürger mit dem Begriff "SEG" in der Regel sowieso nix anfangen kann...
Naja ich finde es auch übertrieben mit LED-Schildern und Springlicht durch die Gegend zu rasen. Es tut doch eigentlich genauso ein Dachaufsetzer, evtl. auch in Kombination mit dem Warnblinker, damit blendet ihr keinen und macht auch auf euch aufmerksam. Und wie gesagt, wenn ihr Springlicht usw benutzt gefährdet ihr euch und andere Verkehrsteilnehmer. Vergesst bitte nicht das ihr keinen helfen könnt wenn ihr selber auf dem Weg zum Gerätehaus einen Unfall verursacht.
Springlichter (intermittierende Lichter):
Weder § 50 StVZO noch § 52 StVZO erklären „Springlichter“ an Einsatzfahrzeugen für zulässig. Das bedeutet gemäß § 49 a StVZO, dass „Springlichter“ nicht betrieben wer-den bzw. eingebaut sein dürfen. Ein Fahrzeug mit einer solchen Schaltung verliert somit grundsätzlich die Betriebserlaubnis, siehe § 19 Abs. 2 StVZO.
Quelle: www.fuk-nds.de
Ich verstehe auch nicht wirklich wofür man dieses ganze Gedöns brauchen soll. Ist man in der richtigen Position so wird man eine SoSi gestellt bekommen (auf dem Dienstweg) --> dies wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen und fertig.
Für alle anderen gilt meiner Meinung nach: fahren wie normal - ohne Warnblinker, Dachaufsetzer, Rundumwarnleuchte, gelbes Schlauchboot auf der Anhängerkupplung, Blinkidinkischwimmweste..
Ich kann es verstehen wenn die Geschwindigkeit im vertretbarem Maße überschritten wird, macht denke ich jeder mal von uns aber wofür braucht man diesen Schnick-Schnack??
Und zum dem Vergleich das Mithören auch illegal ist: Wem schadet es denn bitte wenn ich in meinem stillen Kämmerlein den Funk mithöre und weiß das die Floriansjünger von Ganzweitdraußen mit ihrem Bäckerwagen ne Ölspur abstreuen? Höre ich jedoch im örtlichen Supermarkt mit, so muss ich mir der Konsequenzen bewusst sein.
Jedoch wenn ein verändertes Fahrzeug einen Unfall baut und eure Versicherung den Schaden nicht übernimmt.. ich glaube so viel Geld hat kaum einer mal eben übrig.
(und wenn ja ;) könnte er mal via pm mit mir in Kontakt treten)
Geändert von ballalaika (09.11.2008 um 10:11 Uhr)
Ich denke nicht, dass er hier meint, mit 2,8 durchs Städtchen zu fahren, sondern z.B. von einem Bekannten nach Hause zu kommen und dort 2 Bier getrunken zu haben. Damit ist man nämlich vermutlich auch schon über die Grenze (gut kommt auf das Bier und auf den Körper an, aber das soll nicht zur Debatte stehen).
Und Vorbild hin oder her: Wer kein Antialkoholiker ist und nicht erst seit 3 Tagen den Führerschein hat, und da muss ich MeisterH zustimmen, kann mir nicht erzählen, dass er das noch nicht getan hat, ganz zu schweigen von den beiden anderen Dingen. Sollte ja auch nur ein Vergleich sein...
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