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Thema: private "SOSI"

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von ballalaika Beitrag anzeigen
    Ich hab mal gehört das Springlicht sogar bei Einsatzfahrzeugen verboten ist?
    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Dem ist nicht so. Man muss eine Antrag auf Sondergenehmigung stellen und dann kann man sich das eintragen lassen an Einsatzfahrzeugen. Siehe auch Polizei.
    Dem ist sehr wohl so... erstens bei uns durch Dienstanweisung, zweitens Bundesweit durch die Straßenverkehrsordnung, da das Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften nicht benutzt werden darf. Eine Eintragung ändert daran auch nichts, man darf es nur ausserhalb als Warn- und Überholsignal nutzen. (Auch die Polizei!)

    Wie einige schon erwähnt haben finde ich es auch ziemlich unnütz und man zieht sich damit höchstens den Zorn der Gesetzeshüter auf den Hals. Dann kommt man zumindest bei dem Alarm auch nicht mehr am Gerätehaus an...

  2. #2
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    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    Dem ist sehr wohl so...
    Nein, ist es nicht!
    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    erstens bei uns durch Dienstanweisung,
    Aufgrund einer Dienstanweisung kannst Du unmöglich auf den Rest von Deutschland schließen
    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    zweitens Bundesweit durch die Straßenverkehrsordnung, da das Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften nicht benutzt werden darf.
    siehe hierzu § 35, StVO Sonderrechte: Sie setzt die StVO außer Kraft, soweit das unbedingt nötig ist. Und da Springlicht eine deutlich bessere Warnwirkung hat, sehe ich diesen Punkt als gegeben.
    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    Eine Eintragung ändert daran auch nichts, man darf es nur ausserhalb als Warn- und Überholsignal nutzen. (Auch die Polizei!)
    Springlicht ist nicht ein intermittierendes Fernlicht sondern eher im Sinne einer Lichthupe zu verstehen. Und die ist auch innerorts erlaubt.
    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    Wie einige schon erwähnt haben finde ich es auch ziemlich unnütz und man zieht sich damit höchstens den Zorn der Gesetzeshüter auf den Hals. Dann kommt man zumindest bei dem Alarm auch nicht mehr am Gerätehaus an...
    Im den von Dir zitierten Beiträgen ging es um Einsatzfahrzeuge. Und bei denen finde ich das Springlicht ziemlich sinnvoll.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Und da Springlicht eine deutlich bessere Warnwirkung hat, sehe ich diesen Punkt als gegeben.
    Dein Springlicht darf aber nur funktionieren wenn die Beleuchtung eingeschaltet ist. :-D (wenn überhaupt)
    Ist der Lichtschalter aus, darf deine Springlichtschaltung nicht gehen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Dein Springlicht darf aber nur funktionieren wenn die Beleuchtung eingeschaltet ist. :-D (wenn überhaupt)
    Ist der Lichtschalter aus, darf deine Springlichtschaltung nicht gehen.
    Das sag mal den Jungs in Blau hier im Norden. Oft und gerne in allen Kombinationen(Fern, Nebel oder beides im Wechsel). Ich bin eher der Meinung, dass aufgrund von Blendwirkung aller das eher ohne Abblendlicht - also Tagsüber - zu einer Nullgefährdung führt, sonst blinkste alle an(Gegenverkehr und vor dir) - und blinken blendet, keine Frage. Hintergrund ist ja der, dass Blaulicht tagsüber schlechter ist als Nachts und man sich daher anders bemerkbar machen will...

  5. #5
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    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    zweitens Bundesweit durch die Straßenverkehrsordnung, da das Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften nicht benutzt werden darf.

    In welcher Strassenverkehrsordnung steht das?
    Deine Aussage is mir völlig neu.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
    STARS of Sky Gast
    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    ... da das Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften nicht benutzt werden darf.
    Falsch!!! Fernlicht darf auch innerhalb geschlossener Ortschaften benutzt werden!!!

  7. #7
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    Zitat Zitat von STARS of Sky Beitrag anzeigen
    Falsch!!! Fernlicht darf auch innerhalb geschlossener Ortschaften benutzt werden!!!
    Hast du da einen Text dazu?
    Es gibt sogar Bußgeld:

    Denn hier stehts:

    Nur mit Standlicht oder auf einer Straße8 mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren
    StVO § 17 Abs. 2 Satz 1, 2, Abs. 2a; § 49 Abs. 1 Nr. 17

    Quelle: http://www.fahrtipps.de/verkehrsrech...g.php?seite=12
    Nummer 74

  8. #8
    STARS of Sky Gast
    Richtig. Wie du selbst schreibst: Bei ausreichender Beleuchtung!!!

  9. #9
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    Ja und? das isses in der Stadt sicherlich;) zumindest bei uns...
    Aber da wo du herkommst, da gibts das wohl no net;)

  10. #10
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    Richtig
    wenn die Strassenlaternen aus sind, darf das Fernlicht auf jedenfall an sein.

    @ knuddl es geht hier um die Verallgemeinerung.
    Und wenn du nur alle 100m ne Laterne hast ist das auch keine ausreichende Beleuchtung und dann kannst auch wieder in der Stadt das Fernlicht einschalten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #11
    STARS of Sky Gast
    Zitat Zitat von knuddl Beitrag anzeigen
    Ja und? das isses in der Stadt sicherlich;) zumindest bei uns...
    Aber da wo du herkommst, da gibts das wohl no net;)
    Nicht immer!!! Nächstes mal: erst lesen , dann DENKEN!

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Richtig
    wenn die Strassenlaternen aus sind, darf das Fernlicht auf jedenfall an sein.
    Richtig!!

  12. #12
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    Komische aussagen die du da triffst... ich hab das schon gelesen, keine angst!

    Ich brauch kein FL in der Stadt, und auch fast net auf der Landstraße...

    Hab Xenon ;-) Das macht die Nacht zum Tag!!!

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