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Thema: private "SOSI"

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    STARS of Sky Gast
    Richtig. Wie du selbst schreibst: Bei ausreichender Beleuchtung!!!

  2. #2
    Registriert seit
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    Ja und? das isses in der Stadt sicherlich;) zumindest bei uns...
    Aber da wo du herkommst, da gibts das wohl no net;)

  3. #3
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    Richtig
    wenn die Strassenlaternen aus sind, darf das Fernlicht auf jedenfall an sein.

    @ knuddl es geht hier um die Verallgemeinerung.
    Und wenn du nur alle 100m ne Laterne hast ist das auch keine ausreichende Beleuchtung und dann kannst auch wieder in der Stadt das Fernlicht einschalten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
    STARS of Sky Gast
    Zitat Zitat von knuddl Beitrag anzeigen
    Ja und? das isses in der Stadt sicherlich;) zumindest bei uns...
    Aber da wo du herkommst, da gibts das wohl no net;)
    Nicht immer!!! Nächstes mal: erst lesen , dann DENKEN!

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Richtig
    wenn die Strassenlaternen aus sind, darf das Fernlicht auf jedenfall an sein.
    Richtig!!

  5. #5
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    Komische aussagen die du da triffst... ich hab das schon gelesen, keine angst!

    Ich brauch kein FL in der Stadt, und auch fast net auf der Landstraße...

    Hab Xenon ;-) Das macht die Nacht zum Tag!!!

  6. #6
    Registriert seit
    27.02.2002
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    Zitat Zitat von knuddl Beitrag anzeigen
    Komische aussagen die du da triffst... ich hab das schon gelesen, keine angst!

    Ich brauch kein FL in der Stadt, und auch fast net auf der Landstraße...

    Hab Xenon ;-) Das macht die Nacht zum Tag!!!
    Na und?
    Ich hab BI-Xenon und jetzt?
    Hier gings um das rechtlichte...
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
    ballalaika Gast
    Bleibt doch mal beim Thema :D

  8. #8
    Registriert seit
    06.01.2006
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    114
    Ich denke rechtlich ist das eine Grauzone, deswegen ist es bei uns durch Dienstanweisung verboten. Einen Paragraphen in dem steht, dass es Nötigung ist, gibt es dazu meine ich auch noch, da kennen sich andere sicher besser aus.

    Die STVO sagt, Du darfst es ausserhalb benutzen. Ich kenne genug Motorradfahrer die deswegen schon nen Ballon bekommen haben, weil sie der Meinung sind, zwei Scheinwerfer an (Fernlicht) sehen besser aus.

    Ausserdem wäre es schöner das ganze mit ein wenig weniger emotionen zu diskutieren...

  9. #9
    Registriert seit
    30.07.2007
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    800
    ich finds springlicht bei einsatzfahrzeugen unsinnig... blendet genau so den gegenverkehr wie bei allen anderen Autos und sorgt so für eine gefährdung die unnötig ist... weiß nicht warum ne vernünftige blaulichtanlage und Horn da ned ausreichen soll....

    an privat PKW's sehe ich da auch keinen Sinn egal ob warnblinker springlicht oder sonst was... einzige sache die ich pesöhnlich ok finde ist nen Schild.

    naja... wer permanent am limit unterwegs ist wenn es zum GH geht hat sicherlich was falsch verstanden... zügiges fahren das wenn vertretbar auch bischen schneller ist okay... bei mir sind das nie mehr als +20 km/h. Bei aktuellen straßen (laub/nässe) fahre ich teilweise garnicht schneller.

    Und es soll mir mal einer nur eine glaubwürdiges beispiel geben wo er mit nem Feuerwehrfahrzeug und SonderWege unterwegs war und ihm das Springlicht nen vorteil gebracht hätte oder hat. Der verkehrsteilnehmer ders blaulicht ned sieht und Horn nicht hört wird auch son mist ned wahrnehmen.

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