Hast du da einen Text dazu?
Es gibt sogar Bußgeld:
Denn hier stehts:
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße8 mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren
StVO § 17 Abs. 2 Satz 1, 2, Abs. 2a; § 49 Abs. 1 Nr. 17
Quelle: http://www.fahrtipps.de/verkehrsrech...g.php?seite=12
Nummer 74
Richtig. Wie du selbst schreibst: Bei ausreichender Beleuchtung!!!
Ja und? das isses in der Stadt sicherlich;) zumindest bei uns...
Aber da wo du herkommst, da gibts das wohl no net;)
Richtig
wenn die Strassenlaternen aus sind, darf das Fernlicht auf jedenfall an sein.
@ knuddl es geht hier um die Verallgemeinerung.
Und wenn du nur alle 100m ne Laterne hast ist das auch keine ausreichende Beleuchtung und dann kannst auch wieder in der Stadt das Fernlicht einschalten.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Komische aussagen die du da triffst... ich hab das schon gelesen, keine angst!
Ich brauch kein FL in der Stadt, und auch fast net auf der Landstraße...
Hab Xenon ;-) Das macht die Nacht zum Tag!!!
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