Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
Dem ist sehr wohl so...
Nein, ist es nicht!
Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
erstens bei uns durch Dienstanweisung,
Aufgrund einer Dienstanweisung kannst Du unmöglich auf den Rest von Deutschland schließen
Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
zweitens Bundesweit durch die Straßenverkehrsordnung, da das Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften nicht benutzt werden darf.
siehe hierzu § 35, StVO Sonderrechte: Sie setzt die StVO außer Kraft, soweit das unbedingt nötig ist. Und da Springlicht eine deutlich bessere Warnwirkung hat, sehe ich diesen Punkt als gegeben.
Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
Eine Eintragung ändert daran auch nichts, man darf es nur ausserhalb als Warn- und Überholsignal nutzen. (Auch die Polizei!)
Springlicht ist nicht ein intermittierendes Fernlicht sondern eher im Sinne einer Lichthupe zu verstehen. Und die ist auch innerorts erlaubt.
Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
Wie einige schon erwähnt haben finde ich es auch ziemlich unnütz und man zieht sich damit höchstens den Zorn der Gesetzeshüter auf den Hals. Dann kommt man zumindest bei dem Alarm auch nicht mehr am Gerätehaus an...
Im den von Dir zitierten Beiträgen ging es um Einsatzfahrzeuge. Und bei denen finde ich das Springlicht ziemlich sinnvoll.

Gruß, Mr. Blaulicht