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Thema: private "SOSI"

  1. #46
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    Also, bis jetzt habe ich mich ja zurückgehalten, nun muss aber auch ich mal meinen Senf dazu geben:
    Auch ich halte solche "Spielereien" für absolut überflüssig, völlig übertrieben und vor allem verboten!
    Aber eine zwanghafte Verbindung zwischen Fahrzeugumbauten und Raserei kann ich nicht erkennen. Und es gibt nicht nur Leute, die ohne Hirn ins Gerätehaus rasen. Ich gehe mal davon aus, dass die meisten doch relativ vernünftig fahren. Die Unfallzahlen wären doch deutlich höher...

    Außerdem bin ich der Meinung, dass die wenigsten Unfälle in Deutschland aufgrund einer - sagen wir mal - nicht regelkonformen Beleuchtung entstehen. Meist steckt halt doch Raserei und/oder Alkohol dahinter. Und gleich jeden Bastler in diese Gruppe zu stecken, halte ich für voreilig.
    Nicht, dass ein falsches Bild entsteht: Ich halte solche Umbauten bzw. Manipulationen für ein gefühlte Potenzerweiterung, und lehne sie daher rundweg ab!

    Ach ja: Funk mithören ist nicht harmlos, sondern ebenfalls verboten, und vor allem ein Zeichen geistiger Unreife - wie so manche Lichttechnische Veränderung eben auch.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #47
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen

    Ach ja: Funk mithören ist nicht harmlos, sondern ebenfalls verboten, und vor allem ein Zeichen geistiger Unreife - wie so manche Lichttechnische Veränderung eben auch.
    Mit dem kleinem, aber feinen Unterschied:
    Wenn einer daheim den Funk mithört schadet und erst recht gefährdet er keinen, ganz im Gegensatz zur lichtechnischen Veränderung.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #48
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    Ich hätte mal eine Frage an Euch.
    Seit Ihr in der Feuerwehr, um Euren Mitmenschen zu helfen oder nur, damit Ihr Lustige Jacken, blaue Lichter, witzige Aufsetzer und Scheibenschilder aufs Auto pappen könnt.
    Denkt mal nach wie viele Leben Ihr bis heute gerettet habt (EHRLICH !!!) und wie viele Ihr durch die Anfahrt ans GH oder Wache gefährdet habt.....

    DAS hier geht nicht an alle freiwilligen, sondern an ALLE, die denken alle Rechte zu haben.

    P.S. In der Regel gilt: Wer keine 2 min. länger Zeit hat bis RD, FFW o.ä. da ist, hätte warscheinlich eh keine Chance gehabt.
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  4. #49
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    Zitat Zitat von patrick1180 Beitrag anzeigen
    Wer keine 2 min. länger Zeit hat bis RD, FFW o.ä. da ist, hätte warscheinlich eh keine Chance gehabt.
    und wie siehts mit 3 Minuten aus?
    Ein Mann ruft den Wetterdienst an und sagt: „Ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass die Feuerwehr gerade Ihre leichte Bewölkung aus meinem Keller pumpt"

  5. #50
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    Hi,

    also jetzt wird es echt haarsträubend. 2 Minuten; 3 Minuten! Wir haben ne Hilfsfrist bei uns in der Stadt von 8min und die können wir auch einigermaßen einhalten. Aber durch rücksichtsloses fahren kann man 30sec, bestenfalls 1 Minute rausholen. Aber dann mit dem hohen Risiko nen Unfall zu bauen oder jemanden zu schaden und nicht anzukommen!
    Und wem ist dann bitte schön geholfen???

    Und aus dem Auto nen bunt leuchtenden Tannenbaum zu machen ist selbst zu Weihnachten nen Witz.
    Greets

    Rescue

    --
    Wenn einem alles gegen den Strich geht, sollte man einen Punkt machen.

  6. #51
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    Zitat Zitat von ballalaika Beitrag anzeigen
    Ich hab mal gehört das Springlicht sogar bei Einsatzfahrzeugen verboten ist?
    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Dem ist nicht so. Man muss eine Antrag auf Sondergenehmigung stellen und dann kann man sich das eintragen lassen an Einsatzfahrzeugen. Siehe auch Polizei.
    Dem ist sehr wohl so... erstens bei uns durch Dienstanweisung, zweitens Bundesweit durch die Straßenverkehrsordnung, da das Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften nicht benutzt werden darf. Eine Eintragung ändert daran auch nichts, man darf es nur ausserhalb als Warn- und Überholsignal nutzen. (Auch die Polizei!)

    Wie einige schon erwähnt haben finde ich es auch ziemlich unnütz und man zieht sich damit höchstens den Zorn der Gesetzeshüter auf den Hals. Dann kommt man zumindest bei dem Alarm auch nicht mehr am Gerätehaus an...

  7. #52
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    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    Dem ist sehr wohl so...
    Nein, ist es nicht!
    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    erstens bei uns durch Dienstanweisung,
    Aufgrund einer Dienstanweisung kannst Du unmöglich auf den Rest von Deutschland schließen
    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    zweitens Bundesweit durch die Straßenverkehrsordnung, da das Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften nicht benutzt werden darf.
    siehe hierzu § 35, StVO Sonderrechte: Sie setzt die StVO außer Kraft, soweit das unbedingt nötig ist. Und da Springlicht eine deutlich bessere Warnwirkung hat, sehe ich diesen Punkt als gegeben.
    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    Eine Eintragung ändert daran auch nichts, man darf es nur ausserhalb als Warn- und Überholsignal nutzen. (Auch die Polizei!)
    Springlicht ist nicht ein intermittierendes Fernlicht sondern eher im Sinne einer Lichthupe zu verstehen. Und die ist auch innerorts erlaubt.
    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    Wie einige schon erwähnt haben finde ich es auch ziemlich unnütz und man zieht sich damit höchstens den Zorn der Gesetzeshüter auf den Hals. Dann kommt man zumindest bei dem Alarm auch nicht mehr am Gerätehaus an...
    Im den von Dir zitierten Beiträgen ging es um Einsatzfahrzeuge. Und bei denen finde ich das Springlicht ziemlich sinnvoll.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #53
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    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    zweitens Bundesweit durch die Straßenverkehrsordnung, da das Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften nicht benutzt werden darf.

    In welcher Strassenverkehrsordnung steht das?
    Deine Aussage is mir völlig neu.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #54
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Und da Springlicht eine deutlich bessere Warnwirkung hat, sehe ich diesen Punkt als gegeben.
    Dein Springlicht darf aber nur funktionieren wenn die Beleuchtung eingeschaltet ist. :-D (wenn überhaupt)
    Ist der Lichtschalter aus, darf deine Springlichtschaltung nicht gehen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #55
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Dein Springlicht darf aber nur funktionieren wenn die Beleuchtung eingeschaltet ist. :-D (wenn überhaupt)
    Ist der Lichtschalter aus, darf deine Springlichtschaltung nicht gehen.
    Das sag mal den Jungs in Blau hier im Norden. Oft und gerne in allen Kombinationen(Fern, Nebel oder beides im Wechsel). Ich bin eher der Meinung, dass aufgrund von Blendwirkung aller das eher ohne Abblendlicht - also Tagsüber - zu einer Nullgefährdung führt, sonst blinkste alle an(Gegenverkehr und vor dir) - und blinken blendet, keine Frage. Hintergrund ist ja der, dass Blaulicht tagsüber schlechter ist als Nachts und man sich daher anders bemerkbar machen will...

  11. #56
    STARS of Sky Gast
    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    ... da das Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften nicht benutzt werden darf.
    Falsch!!! Fernlicht darf auch innerhalb geschlossener Ortschaften benutzt werden!!!

  12. #57
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    Zitat Zitat von STARS of Sky Beitrag anzeigen
    Falsch!!! Fernlicht darf auch innerhalb geschlossener Ortschaften benutzt werden!!!
    Hast du da einen Text dazu?
    Es gibt sogar Bußgeld:

    Denn hier stehts:

    Nur mit Standlicht oder auf einer Straße8 mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren
    StVO § 17 Abs. 2 Satz 1, 2, Abs. 2a; § 49 Abs. 1 Nr. 17

    Quelle: http://www.fahrtipps.de/verkehrsrech...g.php?seite=12
    Nummer 74

  13. #58
    STARS of Sky Gast
    Richtig. Wie du selbst schreibst: Bei ausreichender Beleuchtung!!!

  14. #59
    Registriert seit
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    Ja und? das isses in der Stadt sicherlich;) zumindest bei uns...
    Aber da wo du herkommst, da gibts das wohl no net;)

  15. #60
    Registriert seit
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    Richtig
    wenn die Strassenlaternen aus sind, darf das Fernlicht auf jedenfall an sein.

    @ knuddl es geht hier um die Verallgemeinerung.
    Und wenn du nur alle 100m ne Laterne hast ist das auch keine ausreichende Beleuchtung und dann kannst auch wieder in der Stadt das Fernlicht einschalten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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