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Thema: private "SOSI"

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    Dem ist sehr wohl so...
    Nein, ist es nicht!
    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    erstens bei uns durch Dienstanweisung,
    Aufgrund einer Dienstanweisung kannst Du unmöglich auf den Rest von Deutschland schließen
    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    zweitens Bundesweit durch die Straßenverkehrsordnung, da das Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften nicht benutzt werden darf.
    siehe hierzu § 35, StVO Sonderrechte: Sie setzt die StVO außer Kraft, soweit das unbedingt nötig ist. Und da Springlicht eine deutlich bessere Warnwirkung hat, sehe ich diesen Punkt als gegeben.
    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    Eine Eintragung ändert daran auch nichts, man darf es nur ausserhalb als Warn- und Überholsignal nutzen. (Auch die Polizei!)
    Springlicht ist nicht ein intermittierendes Fernlicht sondern eher im Sinne einer Lichthupe zu verstehen. Und die ist auch innerorts erlaubt.
    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    Wie einige schon erwähnt haben finde ich es auch ziemlich unnütz und man zieht sich damit höchstens den Zorn der Gesetzeshüter auf den Hals. Dann kommt man zumindest bei dem Alarm auch nicht mehr am Gerätehaus an...
    Im den von Dir zitierten Beiträgen ging es um Einsatzfahrzeuge. Und bei denen finde ich das Springlicht ziemlich sinnvoll.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Und da Springlicht eine deutlich bessere Warnwirkung hat, sehe ich diesen Punkt als gegeben.
    Dein Springlicht darf aber nur funktionieren wenn die Beleuchtung eingeschaltet ist. :-D (wenn überhaupt)
    Ist der Lichtschalter aus, darf deine Springlichtschaltung nicht gehen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    Registriert seit
    23.04.2003
    Beiträge
    807
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Dein Springlicht darf aber nur funktionieren wenn die Beleuchtung eingeschaltet ist. :-D (wenn überhaupt)
    Ist der Lichtschalter aus, darf deine Springlichtschaltung nicht gehen.
    Das sag mal den Jungs in Blau hier im Norden. Oft und gerne in allen Kombinationen(Fern, Nebel oder beides im Wechsel). Ich bin eher der Meinung, dass aufgrund von Blendwirkung aller das eher ohne Abblendlicht - also Tagsüber - zu einer Nullgefährdung führt, sonst blinkste alle an(Gegenverkehr und vor dir) - und blinken blendet, keine Frage. Hintergrund ist ja der, dass Blaulicht tagsüber schlechter ist als Nachts und man sich daher anders bemerkbar machen will...

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