Ich korrigiere nach einem eingehenden Studium von wikipedia meine Aussage:
Es ist - zumindest so weit ich das sehen kann, keine Straftat. Der "Diskriminierte" hat ein Recht auf Nichtdiskriminierung, das heißt: in einer etwaigen Verhandlung hat derjenige ein Recht auf Nachbesserung oder Schadensanspruch. Strafrechtliche Konsequenzen für den Diskriminierer gibt es wohl nicht.
Gruß, Mr. Blaulicht