Ergebnis 1 bis 15 von 43

Thema: Persönliche Schutzausrüstung Handschuhe

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    02.01.2008
    Beiträge
    23
    Das ist am Ende auslegungssache, vor Gericht auf jedenfall ist es nicht gerecht was der Zeugwart da macht.

  2. #2
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Quatsch, da ist doch nichts mit Auslegungssache. Wenn du es nicht belegen kannst, behaupte doch bitte nicht, irgendetwas wäre eine Straftatbestand.

    Richtig ist der Sachverhalt trotzdem nicht, aber solche Scheißhausparolen gibt es im BOS-Bereich bereits zu genüge ("Dann bist du nicht versichert!!!").

  3. #3
    Registriert seit
    02.01.2008
    Beiträge
    23
    wenn das Grundgesetz irgentwas für dich ist tut mir es leid,
    will mich hier jetz auch nicht rum streiten.

  4. #4
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Klar, keine Lust. Sag doch einfach, woraus sich die Straftat ergibt. Aus dem Grundgesetz ganz sicher nicht.

  5. #5
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Bevor Ihr Euch hier jetzt die Köpfe einschlagt:

    Wenn der Zeugwart die Bestellung der kleineren Handschuhe verweigert mit der Begründung: "Du bist eine Frau, wir brauchen keine Frauen!", dann ist das eine Diskriminierung und damit eine Straftat.
    Leider lässt sich so etwas schwer belegen, und deswegen bin ich der Meinung, mit solchen Argumenten sehr behutsam umzugehen. Auch ich hatte diesen Aspekt weiter oben schon mal ins Spiel gebracht, aber ich denke, dass pauschalisierte Aussagen diesbezüglich nicht angebracht sind.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Klar, trotzdem frage ich mich immer noch, wo ihr die Straftat hernehmt. Die Diskriminierung ist verboten, aber deswegen ist es noch keine Straftat jemanden zu diskriminieren. So jedenfalls mein Wissensstand, wenn ihr eine entsprechende rechtliche Regelung bei der Hand habt, wäre ich ja zufrieden.

  7. #7
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Ich korrigiere nach einem eingehenden Studium von wikipedia meine Aussage:
    Es ist - zumindest so weit ich das sehen kann, keine Straftat. Der "Diskriminierte" hat ein Recht auf Nichtdiskriminierung, das heißt: in einer etwaigen Verhandlung hat derjenige ein Recht auf Nachbesserung oder Schadensanspruch. Strafrechtliche Konsequenzen für den Diskriminierer gibt es wohl nicht.

    Gruß, Mr. Blaulicht

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •