dieses ständige: "alle arbeiten ablehnen" oder "wenn ichs nicht kriege soll die gemeinde gucken wers macht" geht einem aufen Zeiger.
Das riecht immer ganz schwer nach: "Die Gemeinde soll froh sein, dass ich so großherzig bin mir die feuerwehr anzutun und ich bereit bin, mich dafür zu opfern"
Hallo?! Jeder entscheidet freiwillig hinzugehen. Und wenn ich mich dafür entscheide mach ich das gerne! Und dann MÖCHTE ich auch was machen. und mich nicht auf den standpunkt stellen, "tja wenn ich das und das nicht kriege lehne ich halt sachen ab", frei nach dem motto: ich hab halt eh keinen bock.
wie wärs mal mit REDEN. bevor man gleich sagt, "dann tu ich der gemeinde den gefallen nicht mehr in der feuerwehr zu sein", oder noch besser gleich mim anwalt kommt und sagt: "die gemeinde MUSS bezahlen, dann würd ich denen mal das Gesetz vorlegen" etc pp.
wie wärs mal mit einem schönen Miteinander? Und ja, die Feuerwehr ist KEIN Verein und doch so ähnlich, wo man freiwillig und gern hingeht und kameradschft das entscheidende ist.
sorry, des ausschweifs aber musste jetzt einfach ma sein...
mKg
Stümmt Alex, auch wieder war...
Bei erweiterter PSA klappt das natürlich nicht, aber die Handschuhe für den Innenangriff sollten doch hoffentlich nur für einen allein sein ;)
(Klar, hab ich meine auch schonmal "verliehen" an den, der unter PA ins Haus ist und mir die Lederdinger gereicht haben bei meiner zugeteilten Arbeit...)
Liebchen, hier geht es nicht um:
"Nein, mit einem Mercedes fahr ich nicht, ich will lieber ein Volvofahrgestellt haben"...
Sondern um die eigene Sicherheit ^^
Und wenn du schonmal in den "Einsatz" geschickt wurdest, mit der Gewissheit Wenn was passiert, gleich mit beiden Beinen im Knast zu stehen, Dann überlegst du dir das auch zweimal ob du soetwas noch einmal machst...
Was soll sie denn machen, wenn ihr die Handschuhe nicht passen? Sie ausziehen und ohne Handschuhe arbeiten?
Sich dabei dann vermutlich noch beide Hände so verletzten, das Sie sie nie wieder benutzen kann?
Und was kommt DANN von der Gemeinde?
Korrekt: NIX...
MfG Fabsi
Hy nochmal
Weiß irgendwer aus Bayern in wiefern die PSA zum Träger passen muss ?
Also von der Größe der Sachen wie jetzt z.B. Handschuhe, die müssen ja jedem AGT gestellt werden, sonst kann er den dienst verweigern. Aber wieso zuerst nen haufen Geld in die Ausbildung der Person zum AGT stecken und dan nicht n paar Handschuhe in der Richtigen Größe kaufen ? das verstehe ich nicht so ganz
Gibts viell. in der Fdv nen Text dazu ? also der Regelt in wie weit die PSA gestellt werden muss ?
Geändert von 112urmel (02.02.2009 um 15:27 Uhr)
"Quad licet Jovi, non licet Bovi!
Alle Informationen wurden von glücklichen Schafen gewonnen ! :-)
Meine Rechtschreibfehler könnt ihr kostengünstig erwerben schreibt mir einfach ne PN der Preis hängt von den Faktoren wie Satzstellung, Grammatik, Groß- und Kleinschreibung... ab
So habs jetzt in der Feuerwehr Dienstvorschrift gefunden
Mindestschutzausrüstung:
1.Feuerwehrschutzanzug
2.Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
3.Feuerwehrschutzhandschuhe
4.Feuerwehrschutzschuhwerk
Ergänzung Löscheinsatz
....
....
....
6. Hitzeschutzbekleidung
da gehören neben Hose und Jacke ja auch Handschuhe für diesen zweck dazu.
Nur in wiefern die passen müssen steht wieder nicht da ;-(
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Hi
würde den Zeugwart in den Arsch treten schon der Komandant bzw. Gruppenführer sollte sich da mit einschalten um diesen Misstand aus der Welt zu schaffen in einer mir bekannten Freiwilligen Stadtwehr wurde sogar extra eine extra kleine Überjacke besorgt. Ansonsten Mail mit Bilder zum Feuerwehrmagazin sind sicher dran interessiert 1
Sowas macht mich sauer Freiwillige Feuerwehren sollten über jedes Mitglied ob Frau oder Mann glücklich sein besonders über schon ein Ausgebildetes !
Juhu es wird interessant
die Stimmung kocht und jetzt ne Laolawelle
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Die PSA-BV gilt i.d.R. über die Anlage 1 der GUV-V A1 auch im Feuerwehrdienst.Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit - PSA-BV
§ 2 Bereitstellung und Benutzung
(1) Unbeschadet seiner Pflichten nach den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die
1.
den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen,
2.
Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu bringen,
3.
für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und
4.
den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen.
(2) Persönliche Schutzausrüstungen müssen den Beschäftigten individuell passen. Sie sind grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten.
Ansonsten ergibt sich das auch aufgrund gesunden Menschenverstandes aus den Grundpflichten des "Arbeitgebers", auch wenn nicht jeder Fliegenschiss schriftlich geregelt ist. Es steht ja auch nirgendwo, dass man den linken Handschuhe an die linke Hand ziehen muss usw.
Irgendwo in den Tiefen meines UVV Archives steht das der Arbeitgeber (Kommune) dem Arbeitnehmer (richtig, FM [SB]) entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung stellen muss.
Ich such das Zitat mal am Mittwoch morgen raus.
Da steht das bei "entsprechend" auch die Größe betrifft. Schliesslich trägt auch nicht jeder 45er Stiefel!
Ansonsten: Schriftlich an Kommandant das nicht keine Einsatzfähigkeit gegeben.
Evtl auch mal die Stellungnahme der UKS einnehmen, soll bei dem ein oder anderen Führungskraft Wunder wirken :-)
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
mag falsch rüber gekommen sein!
In dem Punkt stimm ich dir absolut zu! Und da bin ICH bei uns immer derjenige der extra drauf achtet dass die Leiter immer gesichert wird oder sowas.
Es geht mir lediglich drum, dass man reden sollte und nicht als erstes fragt "wie sieht das rechtlich aus?!"... das nervt mich einfach. wir sind schließlich nicht da, um uns gegenseitig ständig sofort paragraphen unter die nase zu halten. man kann sich auch auf nem vernünftigen weg einigen.
Wenn einer sich direkt Infos über Rechtslage holt, um mit dem Zeugwart o.Ä. zu reden und wenn er nicht "kooperiert" ihm direkt das Messer an die Brust setzen "tja, du musst aber laut paragraph so und so" ist wohl klar, dass das nicht unbedingt für die kameradschaft förderlich ist.
MkG
p.s.: Und zum Thema: Genau das was sich aus meinem Post ergibt: Reden und vielleicht auch mal nachfragen warum er sie nicht bestellt. Ansonsten mal ne höhere Instanz freundlich anfragen und locker ansprechen, dass das echt blöd ist, weil du so nicht "richtig" in den einsatz gehen kannst etc pp
pp.s.: wenn es so weit ist, dass ich in meiner freizeit mich ständig mitem recht rumschlagen muss, und immer meine rechte / pflichten der gemeinde mim anwalt durchsetzen muss, wär das spätestens der zeitpunkt mir was besseres zu suchen.
Zunächst hört Kameradschaft für mich da auf wo es an meine Sicherheit geht.
Wenn man zunächst den kameradschaftlichen Weg sucht und mal ganz locker fragt wieso, weshalb, warum ist das durchaus der richtige. Allerdings sollte man sich vorher einfach schlau machen wo man eigentlich steht. Denn so manches Gespräch kann man deutlich souveräner führen wenn man weiß das man im Recht ist.
Sollte das ganze nicht fruchten so kann man immer noch die grobe Kelle rausholen.
In diesem Fall wäre das die V_A1 Grundsätze der Prävention.
Dort steht im 4. Abschnitt - Persönliche Schutzausrüstungen im § 29 - Bereitstellung
(1) Der Unternehmer hat gemäß § 2 der PSA-Benutzungsverordnung den
Versicherten geeignete persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen; vor der
Bereitstellung hat er die Versicherten anzuhören.
Eigentlich ist spätestens dann keine Disskusion mehr von Nöten.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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Wir haben auch vor kurzem einen neuen Kameraden aus einer anderen Wehr übernommen. Da er Größe 60 hatte, haben wir eine 56 beim Lieferanten einfach getauscht. Da wir manche Sachen noch neu eingeschweißt haben geht sowas.
Hm, eine Größe von 178 als "sehr klein" zu bezeichnen... ich weiß nicht?!?
Allerdings kann in einem Gespräch - wenn es sowieso schon am ausufern ist* - ja auch der dezente Hinweis auf eine evtl. Diskriminierung zielführend sein.
* wenn zum Beispiel Argumente wie "Diese Feuerwehr gibt es seit 120 Jahren. Und noch nie hat jemand 7er Handschuhe gebraucht." fallen.
Ansonsten bin auch ich der Meinung, dass eine PSA "geeignet", also auf den Träger abgestimmt sein muss. Das gilt nicht nur für spezielle Größen sondern auch für das Material von Einsatzmitteln. Dies gilt besonders im Hinblick auf Allergien. Ich weiß nicht, in wie weit zum Beispiel Latex in den FW-Klamotten vorhanden ist. Aber ich weiß, dass ein Arbeitgeber latexfreie Schutzhandschuhe zu beschaffen hat, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen drauf besteht.
Ach ja, noch was: Macht der Materialwart bei Brillenträgern und Atemschutzmasken auch einen solchen Aufstand?
Gruß, Mr. Blaulicht
"Quad licet Jovi, non licet Bovi!
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