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Thema: Persönliche Schutzausrüstung Handschuhe

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hy nochmal

    Weiß irgendwer aus Bayern in wiefern die PSA zum Träger passen muss ?
    Also von der Größe der Sachen wie jetzt z.B. Handschuhe, die müssen ja jedem AGT gestellt werden, sonst kann er den dienst verweigern. Aber wieso zuerst nen haufen Geld in die Ausbildung der Person zum AGT stecken und dan nicht n paar Handschuhe in der Richtigen Größe kaufen ? das verstehe ich nicht so ganz
    Gibts viell. in der Fdv nen Text dazu ? also der Regelt in wie weit die PSA gestellt werden muss ?
    Geändert von 112urmel (02.02.2009 um 15:27 Uhr)
    "Quad licet Jovi, non licet Bovi!

    Alle Informationen wurden von glücklichen Schafen gewonnen ! :-)

    Meine Rechtschreibfehler könnt ihr kostengünstig erwerben schreibt mir einfach ne PN der Preis hängt von den Faktoren wie Satzstellung, Grammatik, Groß- und Kleinschreibung... ab

  2. #2
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    So habs jetzt in der Feuerwehr Dienstvorschrift gefunden

    Mindestschutzausrüstung:
    1.Feuerwehrschutzanzug
    2.Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
    3.Feuerwehrschutzhandschuhe
    4.Feuerwehrschutzschuhwerk


    Ergänzung Löscheinsatz
    ....
    ....
    ....
    6. Hitzeschutzbekleidung
    da gehören neben Hose und Jacke ja auch Handschuhe für diesen zweck dazu.
    Nur in wiefern die passen müssen steht wieder nicht da ;-(
    "Quad licet Jovi, non licet Bovi!

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  3. #3
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    Hi
    würde den Zeugwart in den Arsch treten schon der Komandant bzw. Gruppenführer sollte sich da mit einschalten um diesen Misstand aus der Welt zu schaffen in einer mir bekannten Freiwilligen Stadtwehr wurde sogar extra eine extra kleine Überjacke besorgt. Ansonsten Mail mit Bilder zum Feuerwehrmagazin sind sicher dran interessiert 1
    Sowas macht mich sauer Freiwillige Feuerwehren sollten über jedes Mitglied ob Frau oder Mann glücklich sein besonders über schon ein Ausgebildetes !

  4. #4
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    Juhu es wird interessant
    die Stimmung kocht und jetzt ne Laolawelle
    "Quad licet Jovi, non licet Bovi!

    Alle Informationen wurden von glücklichen Schafen gewonnen ! :-)

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  5. #5
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    Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit - PSA-BV

    § 2 Bereitstellung und Benutzung
    (1) Unbeschadet seiner Pflichten nach den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die
    1.
    den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen,
    2.
    Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu bringen,
    3.
    für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und
    4.
    den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen.
    (2) Persönliche Schutzausrüstungen müssen den Beschäftigten individuell passen. Sie sind grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten.
    Die PSA-BV gilt i.d.R. über die Anlage 1 der GUV-V A1 auch im Feuerwehrdienst.
    Ansonsten ergibt sich das auch aufgrund gesunden Menschenverstandes aus den Grundpflichten des "Arbeitgebers", auch wenn nicht jeder Fliegenschiss schriftlich geregelt ist. Es steht ja auch nirgendwo, dass man den linken Handschuhe an die linke Hand ziehen muss usw.

  6. #6
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    Irgendwo in den Tiefen meines UVV Archives steht das der Arbeitgeber (Kommune) dem Arbeitnehmer (richtig, FM [SB]) entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung stellen muss.

    Ich such das Zitat mal am Mittwoch morgen raus.

    Da steht das bei "entsprechend" auch die Größe betrifft. Schliesslich trägt auch nicht jeder 45er Stiefel!

    Ansonsten: Schriftlich an Kommandant das nicht keine Einsatzfähigkeit gegeben.

    Evtl auch mal die Stellungnahme der UKS einnehmen, soll bei dem ein oder anderen Führungskraft Wunder wirken :-)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
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    vorallem, Warum kauft der Zeugwart die Handschuhe nicht in ihrer Größe?? ob er ne 10 oder ne 7 oder 8 oder 12 bestellt ist doch wurscht, preislich alle gleich, alle gängig gelistet ,nichts ist ne Sondergröße. also keine extra Kosten.

    aber Stiefel habt ihr in euren Größen,oder auch nur jeder Größe 48 ???? oder Hosen ??
    ;)

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